Frage an Konrad Kammergruber von René M. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Kammergruber,
Derzeit beschäftigt mich insbesondere das Thema der Familienpolitik in Bezug auf das was für Eltern geleistet werden soll.
Meine derzeitige Situation ist so, dass ich in einer Partnerschaft mit meiner Verlobten lebe und wir beide mittlerweile in gut bezahlten Positionen tätig sind. Auf Grund meines Studiums und der sich danach 1/2 jährigen Arbeitslosigkeit ist es mir bisher nicht möglich gewesen die Förderungen die ich durch den Staat erhalten habe (Bafög und Ausbildungskredit) zurückzuzahlen. Ich arbeite derzeit in Raubling und habe somit einen Fahrtweg von ca. 100 km, einfach.
Da wir derzeit darüber nachdenken eine Familie zu gründen würde das uns zur Verfügung stehende Geld immens sinken, denn das Gehalt meiner Verlobten würde für einen bestimmten Zeitraum wegfallen.
Wie stellt sich die FDP die Unterstützung der Familie denn hier vor?
Immerhin würden wir trotz des wegfallenden Gehaltes meiner Verlobten wahrscheinlich oberhalb der Grenze für das Erziehungsgeldes liegen und mit gerade mal 200,00 € Kindergeld kann man das nicht wirklich ausgleichen. Immerhin sollte dieses Geld ja wirklich als Kindergeld betrachtet werden.
Was ist mit dem Ansatz eines Elterngeldes in Höhe des ALG1?
Es wird ja immer davon gesprochen Kinderfreundlicher zu werden, allerdings sehe ich das nicht wirklich!!
Die derzeitige Förderung für Kinder ist ja eher so angelegt, dass für durchschnittlich verdienende Paare ein imenser Aufwand an Zusatzkosten anfällt wohingegen, ein Paar mit zwei ALG 2 Empfängern zu einem Einnahmenplus gelangt. Bitte verstehen Sie diese Anmerkung nicht als Kritik an der Familienförderung bei ALG 2 -Empfängern, sondern als Kritik an der Förderung der Familien im Rest der Gesellschaft.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Wenn mir noch eine Frage ausserhalb des Themas erlaubt ist:
Was soll laut Meinung der FDP aus der Pendlerpauschale werden?
Mit freundlichen Grüßen René Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
urlaubsbedingt kommt meine Antwort etwas verspätet.
Zum ersten Thema "Familienpolitik":
Dazu zählen eine Vielzahl von Maßnahmen, die unterstützen sollen, dass der Entschluss zur Familie und zum Kind leichter fallen und eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser möglich ist als heute. Diese Frage lässt sich daher m.E. nicht einfach reduzieren auf Antworten zu "wieviel Elterngeld gibt es?". Auch der Zusammenhang zu einem besseren Arbeitsmarkt (der dann wiederum leichter eine Beschäftigung für alle ermöglichen wird) oder zur Steuerpolitik (wir fordern beispielsweise die Absetzbarkeit von Aufwendungen für Tagesmütter in Höhe von 12 T€ p.a.) ist gegeben. Grundsätzlich vertritt die FDP die Auffassung, dass sich Arbeit wieder mehr lohnen muss. Es darf nicht sein, wie von Ihnen angedeutet, dass sich ALG - Empfänger besser stellen als arbeitende Familien. Andererseits bin ich persönlich auch der Meinung, dass sich die Entscheidung pro Kind und Familie nie nur nach finanziellen Kriterien richten darf und kann.
Für eine umfassende Darstellung unseres Programms im Umfeld "Familie" möchte ich Sie gerne verweisen auf die umfangreichen Darstellungen im Internet, zu finden beispielsweise auf meiner homepage unter www.kammergruber.de und dort beispielsweise bei "Deutschlandprogramm 2005" ab Seite 33 "Die Familie muss wieder gestärkt werden" oder auf FAQ für Verbände, wo u.a. familientypische Fragen von Verbänden beantwortet werden.
Zum zweiten Thema "Pendlerpauschale":
Die FDP hat einen umfangreichen Entwurf zur umfassenden Vereinfachung der Steuergesetzgebung vorgelegt. Dieser erlaubt niedrigere Steuersätze, ist einfacher und damit auch gerechter. Eine umfangreiche Kürzung von Subventionen ist vorgesehen. Es soll eine Aufwendungspauschale für Arbeitnehmer geben, die Aufwendungen berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung als Arbeitnehmer stehen, in Höhe von 2% der steuerpflichtigen Einnahmen, mindestens 200 euro, maximal 5000 euro. Eine separate Pendlerpauschale soll es nach dem FDP-Modell nicht mehr geben. Ich zitiere aus der dazugehörigen Begründung des Gesetzentwurfs dazu: "Die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen schon auf Grund der Pauschalierung von Werbungskosten von Arbeitnehmern nicht mehr zu den abziehbaren Aufwendungen. Abgesehen davon bestehen gegen die Abziehbarkeit auch systematische Bedenken. Es ist eine Entscheidung im Rahmen der Lebensführung des Steuerbürgers, wie er seine Berufstätigkeit organisiert. Pendler, die einen weiten Weg zur Arbeit auf sich nehmen, haben im Allgemeinen einen Vorteil durch niedrigere Miet- und Grundstückskosten. Die vielfältigen Möglichkeiten, den Arbeitsplatz zu erreichen, haben in der Vergangenheit zur Einführung einer "Pendlerpauschale" geführt, mit deren Einführung auch nichtsteuerliche Zwecke verfolgt worden sind; sie hat teilweise erhebliche Subventionswirkung. Der Wegfall der Abziehbarkeit auch bei anderen Steuerbürgern als Arbeitnehmern entspricht der Steuergerechtigkeit."
Konrad Kammergruber
FDP Direktkandidat Wahlkreis Altötting/Mühldorf