Portrait von Klaus Wowereit
Klaus Wowereit
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Klaus Wowereit zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Johannes B. •

Frage an Klaus Wowereit von Johannes B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister,

bitte lesen Sie meine Frage nocheinmal.
Es handelt sich hier um Briefwahl.

Die Briefwahl erfordert einen Wahlschein.

Bei dieser Wahl gibt es zwei unterschiedliche Wahlscheine, einer nur für die BVV und einer für alle drei Wahlen, Volksabstimmung, AGH und BVV, je nach Wahlberechtigung der Person, für die er ausgestellt wurde (EU-Bürger und Jugendlich ab 16 bis unter 18 Jahren nur für die BVV-Wahl berechtigt, die anderen für alle drei Abstimmungen/Wahlen).

Es gibt für die Wahlvorstände keine Möglichkeit, zu erkennen, ob sich im Umschlag mit den Stimmzetteln, die, wie Sie richtig bemerken, ab 18.00 Uhr geöffnet werden, die dem Wahlschein entsprechende Anzahl von Stimmzetteln befindet, da bei der Kontrolle des Wahlscheines der Umschlag mit den Stimmzetteln selbstverständlich ungeöffnet bleibt.

Insbesondere ist es unmöglich zu kontrollieren, ob jemand mit einem Wahlschein nur für die BVV-Wahl tatsächlich auch nur an der BVV-Wahl teilnimmt und nicht auch an der Volksabstimmung und an der Wahl zum AGH.

Jetzt begriffen?

Sollte der Briefwahlmodus nicht geändert werden, so daß es den Briefwahlvorständen möglich ist, sozusagen ´erschlichene´ Wahlberechtigtung zu erkennen, z.B. indem auf dem Umschlag mit den Stimmzetteln ein ´BVV´ bzw. ´AGH´ oder einfacher ´k´ oder ´g´ vermerkt wird, sollte diese Einladung zum Wahlbetrug also bestehen bleiben, muß ich es ablehnen, die Wahlniederschrift zu unterzeichnen.

Ich würde mich strafbar machen, vor dem Gesetz, vor dem Volk, vor dem lieben Gott und vor allem vor meinem demokratischen Gewissen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Buhlmann
Kienitzer Straße 108
12049 Berlin

Portrait von Klaus Wowereit
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Buhlmann,

wer per Briefwahl seine Stimme abgibt, erhält die Unterlagen und Stimmzettel zur Wahl, die seiner Wahlberechtigung entsprechen. Die Prüfung muss also schon bei der Aushändigung der Wahlunterlagen erfolgen. Insofern kann ich Ihre Bedenken nicht nachvollziehen und schon gar keine Einladung zum Wahlbetrug erkennen. Sie können aber unabhängig davon natürlich Ihre Anregung an den Bezirkswahlleiter bzw. den Landeswahlleiter zur Prüfung weitergeben.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit