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Frage von Thomas B. •

Frage an Klaus Wowereit von Thomas B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister Wowereit,

hinsichtlich der stetig steigenden Gefangenenzahlen im Jugendvollzug, bei gleichzeitigem massiven Stellenabbau, ist der Erziehungsauftrag gemäß Jugendgerichtsgesetz m. E. nicht mehr umzusetzen.
Wie betrachten Sie diese Entwicklung ?
Um der Überbelegung im Jugendstrafvollzug zu begegenen, ist der Jugendstrafanstalt Berlin ein zusätzlicher Bereich (ca. 80 Haftplätze) zugesprochen worden. Allerdings ist bislang kein Personal für die Inbetriebnahme des Bereiches in Aussicht gestellt.
Wie kann ein neuer Bereich ohne das nötige Personal eröffnet werden ?

Mit freundlichem Gruß

Thomas Bestmann
Personalratsvorsitzender
der JSA Berlin

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Bestmann,

die Gefangenenzahlen in der Jugendstrafanstalt sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Die Senatsverwaltung für Justiz hat deshalb erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Überbelegung abzubauen und damit auch die mit dem Belegungsdruck auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendstrafanstalt in Verbindung stehenden Belastungen zu vermindern.

Deshalb wird - nach den erforderlichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen - der Jugendstrafanstalt ein bislang der JVA Plötzensee zugewiesenes Hafthaus zur Verfügung gestellt. Nach dem bisherigen Planungsstand werden die Baumaßnahmen, die federführend durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung durchgeführt werden, in wenigen Monaten abgeschlossen sein, sodass dann mit der Belegung des Bereichs begonnen werden kann.

Selbstverständlich wird der Bereich nicht ohne Personal auskommen müssen. Gemeinsam mit der Jugendstrafanstalt und der JVA Plötzensee ermittelt die Senatsverwaltung für Justiz gegenwärtig den personellen Bedarf.

Darüber hinaus kann ich Ihnen mitteilen, dass am 1. April 2007 ein neuer Ausbildungslehrgang beginnt für Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes mit rund 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die ausschließlich der Jugendstrafanstalt Berlin zugewiesen sind. Diese werden bereits ab dem 1. Oktober 2006 als Angestellte in der Jugendstrafanstalt beschäftigt.

Trotz angespannter Haushaltslage kommt das Land Berlin so seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach und der Erziehungsauftrag des Jugendgerichtsgesetzes ist - auch dank der engagierten Arbeit
Ihrer Kolleginnen und Kollegen - nicht in Gefahr.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit