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Frage von Konrad K. •

Frage an Klaus Wowereit von Konrad K. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Wowereit,

die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz plant im Zuge der Feinstaubverordnung den inneren S-Bahnring ab 01.01.2008 als Umweltzone auszuweisen. Dies hätte zur Folge, dass ältere Wagen ohne geregelten Kat diesen nicht mehr befahren dürfen.
Ich bin davon persönlich betroffen, da ich ein historisches Kraftfahrzeug besitze und im Innenstadtring wohne. Eine Nachrüstung von Oldtimern mit Katalysatoren ist leider nicht möglich.
Die zuständige Behörde reagierte bei meiner telefonischen Nachfrage eher ablehnend, was Ausnahmeregelungen für Oldtimer angeht. Diese Sperrung würde für mich quasi eine Enteignung bedeuten und die Zuteilung des H-Kennzeichens und Anerkennung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut ad absurdum führen. Es wäre zu vergleichen mit einem denkmalgeschützten Altbau, der nicht mehr bewohnt werden darf, weil die Wärmeschutzverordnung nicht eingehalten wird.

Neben meinen persönlichen Einschränkungen, hätte diese Sperrung auch folgende weitere Folgen:
- auf historische Fahrzeuge spezialisierte Werkstätten müssten schließen, weil die Kunden nicht mehr zu ihnen kommen bzw. diese ihren Oldie verkauft haben
- keine Stadtrundfahrten mehr in historischen Bussen
- keine Hochzeitspaare mehr in Oldtimern
- keine Oldietreffen mehr in Berlin
- kein publicicty-wirksamer Oldtimerkorso mehr wie zur Eröffnung des Tiergarten-Tunnels.

Sie sehen, dass diese Umweltzone weitreichende Folgen hat, ganz abgesehen von den vielen Familien oder Kleinbetrieben, die ein älteres Modell fahren und sich gar keinen Neuwagen leisten können.
Daher würde mich Ihr Standpunkt dazu sehr interessieren.

MfG
Konrad Koch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Koch,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Angesichts der hohen Feinstaubbelastung in Berlin halte ich die Feinstaubverordnung grundsätzlich für sinnvoll und notwendig. Erhöhter Feinstaubgehalt in der Luft führt zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen und damit zu einer erheblichen Einschränkung der Lebensqualität der Berlinerinnen und Berliner.
Ich gebe Ihnen Recht, dass historische Verkehrsmittel wie Oldtimer und Busse zum kulturellen Gut gehören und beim Tourismus eine wichtige Rolle einnehmen.
Paragraf 1 der Verordnung gibt zwei Fälle an, bei denen eine Ausnahmeregelung greifen kann. Das ist zum einen der Fall, wenn es im öffentlichen Interesse liegt, dass ein Kraftfahrzeug trotz unzureichender Bedingungen in die Umweltzone fahren darf, und zum anderen, wenn überwiegende und unaufschiebbare Interessen Einzelner dies erfordern. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung müssen jetzt praktikable Regelungen geprüft werden. Denkbar wäre u.a., An- und Abfahrten von Oldtimern zum "Meilenwerk", einer Einrichtung, in der verschiedene Dienstleister für Oldtimer untergebracht sind, von der Verordnung
auszunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit