Frage an Klaus Wowereit von Johannes B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr g. Herr Regierender Bürgermeister der Stadt Berlin Klaus Wowereit,
gerade komme ich aus dem Rathaus Neukölln, von einer Einweisung für Wahlvorstände, diesmal Briefwahl, stellvertretender Schriftführer, Bezirk E5.
Aufgrund des Procederes der Wahlauszählung ist es nicht möglich, zwischen wahlberecht. und nicht wahlberecht. Bürgern zu unterscheiden.
Und das kommt so:
Es gibt diesesmal 2 Wahlscheine. Einen großen und einen kleinen, der kl. gilt für EU-Bürger nichtdeutscher Staatsang. und Bürger von Jahrgang 1990 bis 1992 und berechtigt zur Wahl der BVV.
Der gr. berechtigt außerdem zur Abstimmung über das AGH und zur Teilnahme an der Volksabstimmung zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes (ja, ja).
Wenn wir im Wahlvorstand nun die Wahlbriefe erhalten, fangen wir ab 15.00 Uhr an, die Wahlscheine zu sichten und werfen die natürlich ungeöffneten Umschläge mit den Stimmzetteln in e i n e Urne.
Kann mir mal jemand erklären, wie wir erkennen sollen, ob sich in den Umschlägen mit dem (den) Stimmzetteln lediglich ein, dem kleinen Wahlschein entsprechender Stimmzettel für die BezirksVV oder gar drei, nur mit großem Wahlschein berecht. Stimmzettel befinden?
Wer immer diese Wahl verliert, kann mit Fug und Recht Neuwahlen verlangen.
Der freundliche Bezirkswahlleiter sicherte zwar zu, den Verbesserungsvorschlag, nämlich daß wir z w e i Urnen verwenden, eine für den kl., eine für den gr. Wahlschein, "weiterzuleiten", jedoch, auch dieser Flickversuch birgt ein Risiko.
Das Geheimnis der Wahl könnte verletzt werden, da ja mit einfachen Mitteln der Stimmanteil einer P./eines K. in einer eng umgrenzten Wählergruppe festgestellt werden könnte.
Aber die andere Variante, Procedure as any year, ist noch schlimmer und würde mit Sicherheit keinen Bestand haben.
Als dreimaliger Wahlvorstandsvorsitzender weiß ich, daß mich sicher keiner kontrollieren wird, wenn ich den Wahlscheinquotieten aufs geforderte Maß (trainieren würde).
J.B
Sehr geehrter Herr Buhlmann,
leider wird aus Ihrer Beschreibung nicht genau ersichtlich, worin die Problematik des Wahlverfahrens liegen soll. Jeder Wahlberechtigte erhält die für ihn bestimmten Unterlagen und wirft sie in die Wahlurne. Was sich in den Umschlägen befindet, sehen die beteiligten Wahlhelfer nach 18 Uhr, wenn sie die Umschläge öffnen, die Wahlscheine sortieren und schließlich die Stimmen auszählen.
Sie haben ihre Frage auch an den Bezirkswahlleiter weitergegeben, der für solche Hinweise zuständig ist. Ich gehe jedoch davon aus, dass die festgelegte Prozedur ausführlich geprüft wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit