Frage an Klaus Wowereit von Joachim J. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wowereit,
die Justizsenatorin Berlins lässt es zu, dass seit Jahren Justizfachangestellte mit einer dreijährigen justiz- spezifischen Fachausbildung nach der Ausbildung nicht der erworbenen Qualifikation entsprechend beschäftigt, sondern lediglich mit Kanzleitätigkeiten bei den Gerichten eingesetzt werden. Auch verweigert die Justizsenatorin eine Bezahlung nach dem einschlägigen Tarifvertrag. Schließlich verlangt die Justizverwaltung von den ausgebildeten Justizfachangestellten, dass sie nach ihrer Ausbildung und Abschlussprüfung nochmals Prüfungen, z.B. Schreibmaschinenprüfungen, ablegen, die sie lediglich als „Angestellte im Schreibdienst“ qualifizieren sollen. Auch diese Diskriminierung und Benachteiligung duldet die Justizsenatorin.
Halten Sie es für richtig, wie in der Berliner Justiz mit jungen Frauen umgegangen wird ?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Jetschmann
Vorsitzender des Gesamtpersonalrats der Berliner Justiz
Sehr geehrter Herr Jetschmann,
der von Ihnen kritisierte Punkt bezüglich des Personaleinsatzes der Justizverwaltung ist eine notwendige Folge aus der Einrichtung von Service-Einheiten. Diese ist erklärtes Ziel der Berliner Justizreform und wird auch in allen anderen Bundesländern umgesetzt. In Service-Einheiten beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auf Mischarbeitsplätzen tätig, d.h. die bisher getrennten Schreib- und Registraturtätigkeiten werden zusammengefasst und "aus einer Hand" erledigt.
Es ist seit Jahren bekannt, dass im Rahmen der Berliner Justizreform die flächendeckende Einführung solcher Mischarbeitsplätze angestrebt wird. Dies beruht insbesondere auf der bundesweit bestehenden Erkenntnis, dass Mischarbeitsplätze wegen verstärkter Teamarbeit zu deutlich höherer Arbeitszufriedenheit führen und zudem effizienter sind.
Mischarbeitsplätze bedingen, dass die dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben den justizspezifischen Fachaufgaben auch Schreibdienste erledigen und daher entsprechend ausgebildet werden. Die "reine Kanzleitätigkeit" soll mit der flächendeckenden Einführung der Servicestellen aber gerade entfallen.
Durch die Einrichtung von Service-Einheiten müssen die Arbeitsstellen der bisherigen Schreibkräfte vergütungsrechtlich höher eingestuft werden. Die Grundlage für diese Stellenumwandlung besteht erst seit der Aufstellung des Haushaltsplans 2006/2007. Nunmehr müssen die einzelnen Stellen konkret bewertet werden; diese Arbeit wird Ende des Jahres abgeschlossen sein.
In anderen Bundesländern arbeiten Beamte des mittleren Dienstes, Justizfachangestellte und Schreibkräfte aus der Kanzlei seit Jahren in Serviceteams mit hoher Zufriedenheit, ohne dass die Umgruppierung der Planstellen und die höherwertige Vergütung von Anfang an gewährleistet war. Auch in den anderen Landesjustizverwaltungen war es erforderlich, dass sich die Beamten der Geschäftsstellen und die Justizfachangestellten Schreibkenntnisse zusätzlich aneignen mussten, um die Serviceteamstellen ausüben zu können. Berlin vollzieht jetzt nur nach, was in den anderen Ländern längst Alltag ist.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit