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Frage von Winfried P. •

Frage an Klaus Wowereit von Winfried P. bezüglich Finanzen

Aufgrund der in Berlinb erforderlichen Sparmaßpnahmen wurden den Beamten das Weihnachtsgeld drastisch gekürzt und das Unrlaubsgeld ganz getrichen. Das ging alles ganz einfach, weil hierzu nur die entsprechenden Rechts vorschriften geäbndert werden mussten. Mit Tarifpartnern musste man sich nicht herumärgern, Und die Öffentllichkeit hatte man auch auf seiner Seite. Anders verhielt es sich bei den Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes. Hier gab es nach ewigen Verhandlungen mit den Gewerkschaften irgendwelche Kompromisse, durch die keiner mehr durchblickt.

Meine Frage und Besorgnis: Nun ist ja die Föderalismus-Reform beschlossene Sache. Das Verändern der Beamtengehälter und deren Pesionen ist nun noch leichter geworden. Müssen Beamte und Versorgungsempfänger - weil es ja so einfach durchsetzbar ist - nach den Wahlen mit einer weiteren Verschlechterung ihrer Bezüge rechnen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Paatz,

mit dem Solidarpakt sind wir für Berlin einen notwendigen Schritt gegangen, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden und einen Einstellungskorridor im öffentlichen Dienst zu bewahren. Mir ist bewusst, dass dies zum Teil schmerzliche Einschnitte bedeutet hat. Gerechte und tragbare Lösungen mussten aber für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes gleichermaßen gefunden werden, für Angestellte wie Beamte.
Ich habe dies auf Fragen hier schon mehrfach betont: Mein Ziel ist es nicht, nach 2009 die Beamtenbesoldung zu reduzieren und die Arbeitszeit von Beamten heraufzusetzen. Bei der momentanen Prognose der finanziellen Lage des Landes Berlin wird dazu auch im Jahr 2009 keine Notwendigkeit bestehen. Allerdings gebietet es die Fairness, an dieser Stelle keine Versprechen abzugeben, die man nicht halten kann. Daher behalte ich mir vor, wenn es die Situation erfordert die Besoldung von Beamten zu verändern, d.h. ggf. zu erhöhen oder zu reduzieren.
Die Länder arbeiten derzeit an der Umsetzung der Reformbeschlüsse der Föderalismuskommission. Dazu müssen entsprechende Landesgesetze geschaffen werden. Für eine Übergangszeit gelten daher weiterhin einheitliche Regelungen nach dem Bundesbesoldungsgesetz.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit