Frage an Klaus Wowereit von Heinz M. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Wowereit,
für den Fall, dass Sie sich wundern, dass eine Frage zweimal auftaucht: Als die Frage zunächst nicht bei "Kandidatenwatch" erschien, dachte ich, dass sie verloren gegangen ist. Daraufhin habe ich einen Kollegen gebeten, die Frage noch einmal unter seinem Namen zu stellen (man kann ja nie wissen...) Und so kam es zu dem Doppel-Posting.
Aber wo ich gerade an Sie schreibe: Man liest in der Presse, dass Easyjet offenbar einen Vertrag mit der Flughafengesllschaft hat. Nun hat doch Easyjet ganz legal wie in der Gebührenordnung nachlesbar bis zu 80% Rabatt erhalten und Rabatte werden abnehmend 5 Jahre lang bezahlt. Was gibt es denn da noch zusätzlich zu regeln? Etwa noch mehr Rabatte? Oder länger als 5 Jahre?
Mit freundlichen Grüßen
Heinz Marchert
Sehr geehrter Herr Marchert,
Easyjet erhielt im ersten Geschäftsjahr des Unternehmens am Standort Schönefeld Rabatte, die auf eine hohe Passagierzahl, eine hohe Auslastung des Angebots sowie die Aufnahme neuer Flugziele gewährt wurden. Da Easyjet von Beginn an ein starkes Engagement in Berlin zeigte, konnte es stärker als andere Fluglinien von dieser Gebührenordnung profitieren. Andere Fluggesellschaften am Airport Tegel sahen sich dadurch beeinträchtigt. Um Wettbewerbsnachteile zu verhindern, nahm die Flughafengesellschaft Verhandlungen mit anderen Airlines, darunter Lufthansa, DBA und Air Berlin, auf. Ergebnis war ein Kompromiss, der im August 2005 gefunden wurde und den Anbietern am Flughafen Tegel rückwirkend einen Teil der Gebühren erstattete. Darüber hinaus trat im Juli 2005 eine neue Entgeltordnung für den Flughafen Tegel in Kraft, die den Airlines ebenfalls Nachlässe auf Passagiergebühren gewährt. Die Rabatte, die Easyjet seit 2004 erhält, sind indes keine Sonderkonditionen. Jede andere Fluggesellschaft, die ein vergleichbares Passieraufkommen sowie eine ebenso hohe Anzahl an Flugzielen vorweisen kann, würde diese Tarife auch erhalten. Die neue Gebührenordnung für den BBI wird sich an den marktüblichen Konditionen orientieren, die auch andere Flughäfen europaweit anwenden. Gebühren entsprechen der durch eine Airline abgefragten Leistung und berücksichtigen die gängigen Kennziffern des Anbieters, etwa der Gesamtpassagierzahl oder den angebotenen Flugdestinationen. Der Flugbetrieb am BBI soll ohne Privilegien für einzelne Anbieter realisiert werden. Zudem muss die Gebührenordnung selbstverständlich mit geltendem EU-Recht übereinstimmen. Am neuen Standort wird es ein differenziertes Gebührensystem geben, das den Airlines Entgelte je nach beanspruchter Leistung berechnet. Die Höhe der Gebühren wird sich nicht wesentlich von jenen Beträgen unterscheiden, die an anderen Flughafenstandorten bezahlt werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit