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Frage von Christian S. •

Frage an Klaus Wowereit von Christian S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Wowereit, Sie halten den Flugverkehr in Tempelhof für ein nicht vertretbares Sicherheitsrisiko. In der inzwischen 83-jährigen Existenz des Flughafens ist aber durch den zivilen Luftverkehr nicht eine einzige am Boden befindliche Person durch einen Flugzeugabsturz verletzt oder getötet worden. Das Risiko eine Bundesbürgers, durch den Absturz eines Flugzeugs ums Leben zu kommen, liegt bei 1:50 Mio (Quelle: Krämer/Mackentum: Die Panikmacher, Piper 2001). Die Wahrscheinlichkeit, im Straßenverkehr zu sterben, ist nahezu 140.000 mal so hoch. Die Wahrscheinlichkeit innerhalb nur eines Jahres (!) auf der Autobahn zu Tode zu kommen, liegt bereits bei 1:78.000. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung veröffentlicht unter http://www.bfu-web.de/cln_003/nn_41434/DE/Publikationen/Statistiken/statistiken__node.html__nnn=true die jährlichen Flugunfallberichte für Deutschland. Danach sind unbeteiligte Dritte bei Flugunfällen in Deutschland seit Jahrzehnten weder verletzt noch getötet worden. Der Flugverkehr ist für Unbeteiligte de facto risikolos. Anwohnerrisiken betreffend hat das Schweitzer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) veröffentlicht: http://www.aviation.admin.ch/imperia/md/content/bazl/aktuell/medienmitteilungen/29.pdf
Das BAZL kommt zu dem Ergebnis, dass jemand, der sich an einem Flughafen andauernd am Pistenende aufhält, das Risiko eines Fortarbeiters bei seiner Arbeit eingeht. Wer in Pistennähe wohnt, geht das Risiko eines Lokomotivführers ein. Das BAZL führt weiter aus: Mit einem Start- oder Landeunfall ist statistisch alle 1,5 Mio. Flüge zu rechnen, (was nicht bedeutet, dass dabei auch Dritte zu Schaden kommen). Für Tempelhof (ca. 30.000 Flüge im Jahr) ist daher alle 50 (!) Jahre mit einem solchen Unfall zu rechnen. Welche Quellen und Zahlen liegen Ihnen vor, die die Behauptung rechtfertigen, ich als Anwohner Tempelhofs sei einer unzumutbaren Gefährdung ausgesetzt?

Mit freundlichen Güssen

Christian Stonke

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Sehr geehrter Herr Stonke,

bei der Planung des Großflughafens Berlin-Brandenburg International (BBI) wurden Lärmschutzregelungen gefunden, die weit über bestehende gesetzliche Vorgaben hinausgehen. Sie berücksichtigen schon vor einer Novellierung des Fluglärmgesetzes neue, abgesenkte Grenzwerte. Gerade deshalb finde ich es gerechtfertigt, auch weiterhin von "strengen" Auflagen zu sprechen.

Ebenso vertrete ich noch immer die Ansicht, dass in Bezug auf die Zumutbarkeit für alle Anwohner der Standort Schönefeld die bessere Wahl ist. In den vergangenen Jahren hat es bereits zahlreiche Forderungen, vor allem von Seiten verschiedenster Bürgerinitiativen oder Umweltschutzorganisationen, gegeben, die die Lärmpegel am Flughafen Tempelhof problematisierten. Schon damals äußerte sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mehrfach zu der Frage, wie viele Anwohner am Standort Tempelhof von Fluglärm betroffen sind. Auch Ihnen sei die Antwort mitgeteilt: Die Zahl der Anwohner lag innerhalb der mit einem äquivalenten Dauerschallpegel von 62db (A) bei etwa 30.000. Die Beschlüsse zum BBI beziehen darüber hinaus schon die künftige Entwicklung des Luftverkehrs mit ein: Hier wird von einer Endkapazität ausgegangen, die es ermöglicht, 30 Mio. Passagiere pro Jahr abzufertigen - daher verabschiedete man schon im Voraus möglichst strikte Richtlinien, die auch diese Auslastung einkalkulieren. Noch abzuwarten bleiben die Beschlüsse der Brandenburgischen Planfeststellungsbehörde, die die Lärmpegel und festzulegenden Schutzzonen derzeit erneut prüfen.

Würde Tempelhof nicht geschlossen werden, könnte der Flughafen nur wirtschaftlich arbeiten, wenn sich dort die Passagierzahlen entsprechend erhöhen. Höhere Passagierzahlen bedeuten jedoch ein höhere Anzahl von Flugbewegungen und somit eine größere Lärmbelästigung. Wenn Berlin das Wachstum in der Luftverkehrsbranche in den kommenden Jahren bewältigen will, muss es daher auf den Großflughafen Schönefeld setzen.

Sie beziehen sich in Ihren Fragen zur Standortentscheidung auf die Sicht der Anwohner. Umso erstaunlicher ist es jedoch, dass Sie gerade aus dieser Perspektive die sonstigen Gefahren durch den innerstädtischen Flugverkehr völlig außer Acht lassen möchten: Dem Gerichtsurteil zufolge sind allein schon die Umweltbelastungen sowie das Sicherheitsrisiko, das von den City Airports Tegel und Tempelhof ausgeht, Grund genug, die Schließungen zu vollziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Wowereit