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Frage von Christian R. •

Frage an Klaus Wowereit von Christian R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Herr Wowereit,
warum muss ich als Kleingärtner in Berlin auf das entnommene Frischwasser im Garten Abwassergebühren bezahlen. Meine Abwässer werden in eine Abwassergrube geleitet, aus der nichts ins Erdreich gelangen kann. Die Leerung der Grube erfolgt auf eigene Rechnung. Das Gartensprengwasser wird dem Grundwasser wieder zugeführt. Mit welcher Berechtigung werden dann noch Abwassergebühren seitens der Wasserbetriebe erhoben?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Regel,

mit der Entleerung Ihrer Abwassergrube haben sie einen Fachbetrieb beauftragt, der wiederum mit den Berliner Wasserbetrieben einen Einleitvertrag geschlossen hat. Der Fachbetrieb stellt Ihnen die Entleerung dieser dezentralen Abwasserentsorgungsanlage in Rechnung. Die Berliner Wasserbetriebe sind jedoch darüber hinaus verpflichtet, für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung Entgelte je nach Abwassermenge zu erheben, die auch im Falle der dezentralen Entsorgung - wie z.B. aus Ihrer Abwassergrube - nach dem Frischwassermaßstab berechnet werden. Es geht dabei nicht um die Entleerung selbst, sondern darum, dass diese Wassermengen den öffentlichen Abwasseranlagen zugeführt werden. Es handelt sich nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin" um Abwasser, da Sie das Frischwasser durch den gärtnerischen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändern. Dieses Abwasser bedarf dann ebenso der Reinigung wie alle anderen Arten des Schmutzwassers. Für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und die Beseitigung aus abflusslosen Sammelbehältern gilt bei den Berliner Wasserbetrieben die getrennte Entgelterhebung.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Wowereit