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Klaus Wowereit
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Frage von Christian S. •

Frage an Klaus Wowereit von Christian S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Wowereit, Vielen Dank für Ihre Antwort vom 23.8.06. Verzeihen Sie meine Beharrlichkeit, aber ich erwarte von Ihnen lediglich, dass ich Sie beim Wort nehmen kann. Ihre Aussage war, dass das Gericht „strenge“ Grenzwerte für den neuen Großflughafen festgesetzt hat., die nun einmal ab auf den Begriff des Dauerschalläquivalents und nicht auf einzelne Schallereignisse abstellen, die auch darüber liegen können. Denen nämlich ist tagsüber ein jeder ständig ausgesetzt. Für derartige Einzelereignisse empfiehlt keine EU-Richtlinie einen Hörschutz und sie sind hier auch irrelevant. Bleiben wir daher beim Dauerschalläquivalent, denn: nur hierauf stellen die gesetzlichen Vorschriften ab, ebenso das Gerichtsurteil zu BBI. Und das Geicht hat festgestellt, dass eine Tagesschutzzone bereits ab einem Dauerschalläquivalent von 62 dbA beginnt (entgegen den noch gültigen gesetzlichen Vorschriften von 65 dbA). Lebt jemand in einer solchen Tagesschutzzone, hat er Anspruch auf besondere Schutzmaßnahmen, wie z.B. den Einbau von Schallschutzfenstern, Entschädigungen usw. Alle Gebiete, in denen dieser Grenzwert nicht erreicht wird, sind nicht schutzwürdig. Wenn Sie also diesen Grenzwert als „streng“ bezeichnen, erwarte ich von Ihnen nicht mehr und nicht weniger, als dass Sie stets gleiche Maßstäbe ansetzen. Mit Ihrer Argumentation sind Sie in ein Dilemma geraten: Während es in Schönefeld einige zehntausend Bewohner geben wird, die in einer solchen Tagesschutzzone leben, in denen ein Dauerschalläquivalent (und nicht eben die von Ihnen angesprochenen Einzelereignisse) über 62 dbA überschritten wird, ist es in Tempelhof kein einziger Anwohner. Gleichzeitig halten Sie die Regelung für BBI für „streng“ (Ihre Worte), während Sie die erhebliche Unterschreitung eben dieser Grenzwerte in Tempelhof für nicht zumutbar halten. Daher also noch mal: können Sie unter Berücksichtigung Ihrer eigenen Maßstäbe nun einsehen, dass von Tempelhof keine unzumutbare Lärmbelästigung ausgeht?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stonke,
leider hatte uns diese Frage nicht per Mail erreicht. In mehreren Antworten habe ich bereits deutlich gemacht, das es im Zusammenhang mit Tempelhof verschiedene Gründe gibt, die uns am Schließungsbeschluss festhalten lassen.

Ich bin aber auch nach dem Wahlkampf erreichbar. Dazu gibt es auf meiner persönlichen Internetseite www.klaus-wowereit.de ein Kontaktformular.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit