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Klaus Wowereit
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Frage von Adrian S. •

Frage an Klaus Wowereit von Adrian S. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Wowereit,

als Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz haben Sie sich
persönlich stark für den Abschluß der letzten Änderung des
Rundfunkstaatsvertrages eingesetzt. Diese Änderung führt nicht nur zu einer Erhöhung der Rundfunkgebühren, die Gebührenpflicht wird auf jeden internetfähigen Computer ausgedehnt.
Diese "Internet-Steuer" wird speziell kleine und junge Unternehmen belasten.
Warum hielten Sie es nicht für nötig, das zu verhindern? -immerhin schmücken Sie sich bei anderer
Gelegenheit nicht ungern mit dem Kreativpotetial, das in diesen Firmen steckt.
Mit freundlichen Grüßen,

Adrian Schulze

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schulze,

Die Erhaltung des öffentlich-rechtlichen Auftrags und damit des bewährten dualen Rundfunksystems ist Konsens zwischen dem Bund und allen Ländern. Die Entscheidung zur Gebührenpflicht für Computer mit Internetzugang wurde aufgrund der rasanten technischen Entwicklungen im Medienbereich getroffen. Innovationen bei Software, Vertriebswegen und Endgeräten erlauben völlig veränderte Nutzungsformen bis hin zum Fernsehen auf der Basis des Internet-Protokolls. Angesichts all dieser Entwicklungen kann der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht auf das klassische Fernsehen beschränkt bleiben, sondern muss sich auch auf neue Medien erstrecken. Dies geht jedoch nur, wenn der Empfang des öffentlich-rechtlichen Angebots über alle Verbreitungswege möglich ist und die Finanzierungsgrundlagen dieses Systems nicht durch eine veränderte Mediennutzung unterlaufen werden.

2004 wurde in den Rundfunkstaatsvertrag der Länder für die Nutzung des öffentlichen-rechtlichen Angebots über das Internet ab 2007 die Gebührenpflicht für PCs aufgenommen wurde. Für Rechner, die mit einer TV- oder Radio-Karte ausgestattet sind, galt bisher schon die Rundfunkgebührenpflicht. Ab dem 1. Januar kommenden Jahres gilt die Gebührenpflicht grundsätzlich für alle internetfähigen Rechner. Privathaushalte sind von dieser Neuregelung nur im Ausnahmefall betroffen, weil sie bereits ein Fernsehgerät angemeldet haben. Denn Zweitgeräte sind von der Gebühr befreit. Die Zweitgerätebefreiung für Internet-PCs gilt auch im gewerblichen Bereich.

Die Rundfunkkommission der Länder wird im September erneut über die Auswirkungen dieser Regelungen beraten. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob insbesondere kleine Unternehmen unzumutbar belastet werden. Die Berliner SPD nimmt die hierzu geäußerten Bedenken ernst und wird gemeinsam mit den anderen Ländern nach einer Lösung suchen, die für alle Internet-Nutzer vertretbar ist.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit