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Frage von Ingrid K. •

Frage an Klaus Wowereit von Ingrid K. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Wowereit, danke für die schnelle Antwort

Sie zahlen Bischöfen und Pfarrern das Gehalt nicht aus -klar.
Aber laut PANORAMA vom 17.10.2002 zahlen die Länder den Kirchen das Geld für die Kirchengehälter (Bischöfe, Dignitäre,Pfarrer) als sogenannte Staatsleistungen im Rahmen der Kirchenstaatsverträge. Dies als Ersatz für die 1803 durch Säkularisation verlorenen Gebiete. Nicht dadei sind die Bezüge weltlicher Angestellter. z.B. Bayern, 2002
Gehälter für 7 Bischöfe 655 000 Euro
60 Kanoniker 3.914 000 "
Zulagen für Weihbischöfe 99 000 " usw.
Insgesamt zahlt Bayern 2002 an beide Kirchen aufgrund alter Rechtstitel 85,9 Mio Euro - dies nicht freiwillig Adenauer ließ die alten Kirchenrechte nach dem Krieg festschreiben, somit gilt heute noch das Reichskonkordat von 1933. Schon 1919 versuchte eine Koalition aus DDP, SPD + USPD um den Liberalen Fr.Naumann eine Ablösung dieser alten Verpflichtungen zu erreichen, vergeblich . Heute ist es laut GG Sache des Bundes die Grundlagen für diese Ablösungen festzulegen. N. Kleyboldt, Generalvikar in Münster, 2002: "hier gibt es Rechtstitel und diese gibt man nicht einfach auf "
Wenn dies alles stimmt, kommt Berlin allein aus den Verpflichtungen zu den Staatsleistungen (Kirchengehälter) nicht heraus.
Die SPD sollte Mehrheiten suchen, um endlich mit Verhandlungen darüber auf Bundesebene zu beginnen. Für die Zahlungen für Kitas und Schulen der Kirchen habe ich Verständnis, auch wenn sie mit ca.80% etwas hoch sind. Wissen möchte ich aber doch wie hoch die Gehälter und Pensionen im Etat zu Buche schlagen und ob die Staatsleistungen bei weniger Kirchenmitgliedern abnehmen. Entschuldigen Sie meine langen Erläuterungen aber ich würde gern auch für mich Klarheit zu diesem Sachverhalt bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingid Komm

weitere Infos dazu www.wdr.de/tv/markt/2001

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Sehr geehrte Frau Komm,

herzlichen Dank für Ihre Frage. In Berlin ist ein Staatsvertrag mit der evangelischen Kirche erstmals vom rot-roten Senat vereinbart worden, nachdem es zuvor jahrelang kein greifbares Ergebnis gegeben hat. Auch in diesem Vertrag ist der Mentalitätswechsel erkennbar: Die - in Fortschreibung des bisher Geltenden - ursprünglich erhobenen enormen finanziellen Forderungen konnten auf ein auch für das Land Berlin vertretbares und angemessenes Maß reduziert werden. Den Vertragstext finden Sie im Internet: http://senwisskult.berlin.de/1_aktuell/inhalt/1_presse/3_kirchen/
Vertragstext.pdf
Im Paragraf 16 heißt es dort: "Das Land zahlt an die Kirche anstelle früher gewährter Dotationen für kirchenregimentliche Zwecke, der Zuschüsse für Zwecke der Pfarrbesoldung und -versorgung (Staatsleistung) sowie für Zwecke der Erwachsenenbildung und für kulturelle Zwecke oder anderer, auf älteren Rechtstiteln beruhenden Zahlungen einen Gesamtzuschuss.
(2) Der Gesamtzuschuss beträgt für das Haushaltsjahr 2005:
8.146.910,- €. (3) Der Gesamtzuschuss wird festgeschrieben für die Jahre 2005 bis 2009."

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit