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Frage von Thomas W. •

Frage an Klaus Wowereit von Thomas W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wowereit,

mit den grundgesetzlichen Änderungen im Rahmen der Föderalismusreform geht Beamten-Besoldungsrecht in die Länderzuständigkeit über. Hierzu, und zum öffentlichen Dienstrecht, habe ich 3 Fragen:

1. Beabsichtigt die Berliner SPD landesspezifische Eingriffe in das Besoldungsrecht (z.B. Absenkung der Besoldungshöhe auf 90% analog zum AnwTV für Tarifbeschäftigte)?
2. Welche Ziele bestehen seitens der Berliner SPD hinsichtlich des weiteren Einsatzes der Beschäftigten im Personalüberhang? Wird weiterhin an der Beschäftigungssicherung für Tarifbeschäftigte festgehalten?
3. Welche Positionen vertritt die Berliner SPD hinsichtlich der Auswirkungen des Gesundheitsreform auf das beamtenrechtliche Beihilferecht (Stichworte: Gesundheitsfonds, Private Krankenversicherung)?

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wagner

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Wagner,

in der Tat liegt nach dem Beschluss der Föderalismusreform die Kompetenz in Sachen Beamten-Besoldungsrecht künftig in Länderhand, was landesspezifische Eingriffe in das Besoldungsrecht ermöglicht. Da die Landesbeamten in den vergangenen Jahren bereits durch die Absenkung des Weihnachtsgeldes und die Streichung des Urlaubsgeldes empfindlich betroffen worden sind, ist zur Zeit nicht beabsichtigt, weitere Vorhaben zu ungunsten der Beamtinnen und Beamten in Berlin zu realisieren. Aber es wäre unredlich, wenn ich Ihnen an dieser Stelle versprechen würde, dass eventuell notwendige Konsolidierungsmaßnahmen auch für die Zukunft gänzlich auszuschließen sind. Vieles wird davon abhängen, wie unsere Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beurteilt werden wird. Die Beschäftigungssicherungsvereinbarung ist bis 2009 unantastbar und daran wird auch von Seiten der Berliner SPD nicht gerüttelt werden. Die Gesundheitsreform befindet sich momentan noch so sehr in der gesellschaftlichen Diskussion, dass aus meiner Sicht die Auswirkungen auf das beamtenrechtliche Beihilferecht zur Zeit noch nicht abschließend beurteilt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wowereit