Frage an Klaus Wowereit von Astrid B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Wowereit,
in Ihrer Antwort an Herrn Staratschek zum BBI-Standort bestätigen Sie, dass in Schönefeld wesentlich mehr Menschen dem Fluglärm ausgesetzt sind als in Sperenberg. Gleichzeitig weisen Sie darauf hin, dass der Anwohnerschutz in Schönefeld nicht vernachlässigt würde und verweisen auf die Auflagen des Urteils des BVerwG. Was Sie allerdings verschweigen ist, dass die FBS, deren Aufsichtsratsvorsitzender Sie sind, einen durchgehenden Nachtflugbetrieb ohne Einschränkungen und damit keinerlei Schutz der Bevölkerung beantragt hatte. Der Anwalt der FBS erläuterte in Leipzig ausführlich, dass man unausweichlich diese durchgehende Nachtfluggenehmigung benötige, da BBI ansonsten nicht wirtschaftlich arbeiten könne. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass BBI durch die gerichtlichen Auflagen nicht wirtschaftlich arbeiten wird – trotzdem halten Sie am falschen Standort fest, wissend, dass dieser auf immer ein Verlustgeschäft bleibt.
Heute brüsten Sie sich mit dem Anwohnerschutz, den man in Schönefeld gewährt, und verschweigen, dass Sie als Regierender Bürgermeister den Bürgermeister des am stärksten betroffenen Bezirks Treptow/Köpenick in Ihrem Brief vom September 2004 unter Androhung von Konsequenzen aufgefordert haben, die schon fertige Klage zum Planfeststellungsbeschluss nicht einzureichen, was dieser dann auch tat
Die gerichtlichen Auflagen wurden erst durch die Anwohner selbst unter hohen Kosten auf dem Rechtsweg erkämpft. Im Moment laufen zwei Verfassungsbeschwerden der Anwohner gegen das Leipziger Urteil. Der Ausgang dieser Beschwerden ist völlig offen, möglich ist, dass der Standort ganz gekippt wird.
Meine Frage: Wie verantworten Sie als Regierender Bürgermeister, dass trotz der ungeklärten Rechtslage am 5.9. der 1. Spatenstich für BBI zelebriert werden soll, obwohl BBI nach Aussagen der FBS nie wirtschaftlich arbeiten wird und die Investitionskosten mindestens 3,5 Milliarden betragen werden (unwidersprochen im Spiegel vom 3.7.06)?
Sehr geehrte Frau Bothe,
ich kann nachvollziehen, dass Sie sich als Anwohnerin des Flughafens Berlin-Schönefeld Gedanken um die zukünftige Entwicklung im Hinblick auf den Flughafen Berlin Brandenburg International machen.
Die Gesellschafter der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH, der Bund, das Land Brandenburg und das Land Berlin, hatten sich 1996 im so genannten Konsensbeschluss darauf verständigt, den Flughafen Schönefeld zum Flughafen Berlin-Brandenburg International auszubauen. Bei der Bevorzugung dieses Standortes gegenüber anderen Standorten wie zum Beispiel Sperenberg wurden viele Faktoren gewichtet und führten schließlich zu dieser Entscheidung.
Es ist zutreffend, dass von der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH ein durchgehender Nachtflugbetrieb im Planfeststellungsantrag beantragt wurde. Diesem hat das Bundesverwaltungsgericht nicht entsprochen. Ein durchgehender Nachtflugbetrieb wäre für die Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH wirtschaftlicher gewesen. Gleichwohl zeigen die Vergleiche mit den Flughäfen Frankfurt und München, dass selbst mit Nachtflugbeschränkungen Flughäfen durchaus wirtschaftlich betrieben werden können. Die FBS wird sich nachdrücklich bemühen, dieses Ziel auch für den Flughafen BBI zu erreichen.
Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Anwohnerschutzes möchte ich darauf verweisen, dass die FBS in Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde sogar bei der mündlichen Anhörung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig noch weitere Zugeständnisse, z.B. bei "besonderen Einrichtungen" gemacht hat. Daraus ist zu entnehmen, dass auch der FBS an einem positiven Miteinander mit den Anwohnern gelegen ist. Ich hoffe sehr, dass dieser Ansatz jetzt auch von den betroffenen Gemeinden und Anwohnern konstruktiv angenommen wird, um gemeinsam die Chancen des Flughafens BBI so gut wie möglich zu nutzen.
Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht möchte ich darauf verweisen, dass natürlich jedem Bürger diese Möglichkeit offen steht. Gleichwohl bitte ich doch auch zu berücksichtigen, dass nach der - grundsätzlich letztinstanzlichen - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht einfach von einer ungeklärten Rechtslage gesprochen werden kann. Der Bau des Flughafens BBI ist vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen worden.
Die von Ihnen angesprochenen Investitionskosten des Projektes BBI belaufen sich auf rund 2 Mrd. Euro netto. Hinzu kommen die Kosten für Zinsen sowie zum Beispiel Investitionen von Dritten, wie Hotels usw.
Mit freundlichen Grüßen
Klau Wowereit