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Klaus W. Lippold
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Frage von Marc S. •

Frage an Klaus W. Lippold von Marc S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Lippold,

unser Grundgesetz garantiert uns in Artikel 13 die Unverletzlichkeit unserer Wohnungen. Dieses Grundrecht ist wesentliches Merkmal überhaupt aller freiheitlichen Demokratien, und dem entsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht 2004 bezüglich des Großen Lauschangriffs entschieden: "Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Jede Erhebung von Informationen aus diesem Bereich muss abgebrochen werden, jede Verwertung ist ausgeschlossen."

Unsere PCs sind zweifellos Bestandteil unserer Wohnungen. Darüber hinaus repräsentieren sie bei vielen Menschen mittlerweile den intimsten Ort unserer Wohnungen überhaupt. Beispielsweise finden sich dort: private wie geschäftliche Korrespondenz, wichtige Unterlagen, Zugangsdaten und Inhalte für Chromatrons, Single-Börsen, Diskussionsforen, Communities oder Beratungsstellen. Wenn das o.g. BVG-Urteil besonders für einen Teil unserer Wohnungen gelten muss, dann sind es unsere PCs, ansonsten verkommt Artikel 13 GG zur Farce.

Dennoch gibt es derzeit Überlegungen, Online-Durchsuchungen auch ohne
a) begründeten Tatverdacht in Fällen von Schwerstkriminalität
b) richterliche Anordnung
c) Benachrichtigungspflicht an die Betroffenen
zu erlauben.

d) Darüber hinaus gibt es sogar Überlegungen, den Artikel 13 unseres Grundgesetzes entsprechend zu ändern.

Es gibt Kräfte in diesem Land, die unsere freiheitliche Demokratie zerstören wollen, um sie angeblich zu schützen. Diese Ansicht ist pervers, und sie ist meines Erachtens eine größere Gefahr für unser Land als es islamistisch radikal-militante Terroristen je sein könnten.
Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, wie Sie zu den genannten Punkten stehen, und was Sie gegen den Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Verfassung tun wollen.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort ausstehend von Klaus W. Lippold
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