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Klaus W. Lippold
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Frage von Andrea Z. •

Frage an Klaus W. Lippold von Andrea Z. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Lippold,

Tabakrauch in Innenräumen ist keine Belästigung, sondern eine Gesundheitsgefährdung mit Todesfolgen. Zu diesem Ergebnis kommt das Deutsche Krebsforschungszentrum in einer im Dezember 2005 erschienenen Publikation ("Rote Reihe: Passivrauchen - ein unterschätztes Gesundheitsrisiko")
Ich hatte Ihnen eine Mail geschickt und Sie gebeten sich für den Nichtraucherschutz einzusetzen. Leider habe ich keine Antwort von Ihnen erhalten. Sind Sie der Auffassung, dass Sie die Interessen der Bürger oder der Tabakindustrie schützen müssen. Außerdem interessiert es mich, ob Sie grundsätzlich keine Bürgerbriefe beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Zech

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Zech, vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich bemühe mich, jeden Bürgerbrief zu beantwortet. Sollten die Themen sich ähneln, erreiche ich jedoch in meinem Wahlkreis die Betroffenen eher und direkter, wenn ich zu einem Diskussionsabend mit Fachleuten einlade.

Auch werden die meisten Nachrichten an mich per mail und Briefpost direkt an mein Büro gesendet und ohne Umwege beantwortet.

In den letzten Jahren hat in der Bevölkerung ein deutliches Umdenken im Umgang mit dem Rauchen stattgefunden. Eine Rücksichtnahme der Raucher gegenüber Nichtrauchern ist selbstverständlicher geworden. In der Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Förderung des Nichtrauchens“ wurde festgestellt, dass auch bei Jugendlichen die Gefährlichkeit des Rauchens auf die Gesundheit nach und nach erkannt wird.
Beunruhigend ist dagegen, dass offenbar keine klare Vorstellung von der gesundheitlichen Bedeutung des Passivrauchens, insbesondere bei Jugendlichen, vorherrscht. 2003 waren lediglich 18 %, 2005 20 % der Jugendlichen davon überzeugt, dass Passivrauchen die Gesundheit schädigt. Angaben zu anderen Altersgruppen werden in der Studie leider nicht gemacht. Nach aktuellen Angaben des Deutschen Krebsforschungszentrums (dkfz) verursacht Passivrauchen in Deutschland aber jährlich 3300 vermeidbare Todesfälle unter Nichtrauchern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich ihrer Verantwortung in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und dem damit verbundenen Schutz vor dem Passivrauchen bewusst. Die in der Sommerpause geführte Debatte um einen Gruppenantrag zum Thema Nichtraucherschutz war nicht durch unterschiedliche Zielvorstellungen verursacht, sondern durch unterschiedliche Einschätzung bezüglich der Regelungskompetenzen. Die Antragsteller des Gruppenantrags sahen in ihrem Antrag eine generelle Bundeszuständigkeit für eine gesetzliche Regelung für den Nichtraucherschutz vor. Ein effektiver Antrag muss nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht sein. Deswegen weist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion insbesondere auch vor dem Hintergrund der Föderalismusreform auf die Zuständigkeiten sowohl des Bundes als auch der Länder hin. Dabei liegen aus unserer Sicht die Regelungskompetenzen für öffentliche Gebäude der Länder, zu denen insbesondere auch Krankenhäuser, Schulen, Kindertagesstätten und Pflegeeinrichtungen gehören, im Bereich der Länder.

Die Länder sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Die Gesundheitsminister der Länder haben im Rahmen ihrer Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Ende Juni 2006 einstimmig beschlossen, mit weitreichenden Rauchverboten in öffentlichen Gebäuden den Nichtraucherschutz in Deutschland weiter zu verbessern. In acht Bundesländern gibt es ein Rauchverbot an Schulen, in zwei weiteren ist es in Vorbereitung. Zudem wurde sich dafür ausgesprochen, dem Nichtraucherschutz in Gaststätten eine besondere Bedeutung zuzumessen. Aus diesem Grund sollen dort zumindest grundsätzlich verpflichtend für Raucherinnen und Raucher sowie Nichtraucherinnen und Nichtraucher wirksam getrennte Bereiche eingerichtet werden.

Inzwischen haben sich die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag zum Thema Nichtraucherschutz verständigt. Gemeinsames Ziel ist ein Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Zudem soll das Abgabealter für Tabakprodukte vom 16. auf das 18. Lebensjahr angehoben werden. Zur Regelung in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese hat den Auftrag, Gesetzesformulierungen auch für diesen Bereich vorzulegen. Wir sind auf einem guten Weg und gehen davon aus, noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf für einen umfassenderen Schutz vor dem Passivrauchen vorlegen zu können.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Sekretariat Dr. Klaus Lippold, MdB