Frage von Gunnar W. • 11.08.2009
Antwort ausstehend von Klaus von der Krone CDU
(...) Die von Ihnen als Scheinkandidatur bezeichnete Bewerbung ist zulässig, weil es keinerlei gesetzliche Einschränkungen für die Bewerbung um einen Sitz im Gemeinderat gibt. Allerdings existiert in § 23 Abs. (...)