Klaus von der Krone
CDU
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Frage von Behrens G. •

Frage an Klaus von der Krone von Behrens G. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr v.d. Krone,
das Thema Scheinkandidaturen hat die Kommunalwahlen begleitet. Diese Praxis verfälscht den Wählerwillen total. Wird Ihre Partei sie in der nächsten Legislaturperiode abschaffen? Wie werden Sie stimmmen, wenn andere Parteien die Frage zur Abstimmung bringen?
Mit freundlichem Gruß: Gerd Behrens

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Behrens,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die von Ihnen als Scheinkandidatur bezeichnete Bewerbung ist zulässig, weil es keinerlei gesetzliche Einschränkungen für die Bewerbung um einen Sitz im Gemeinderat gibt. Allerdings existiert in § 23 Abs. 4 Thüringer Kommunalordnung eine Inkompatibilitätsregelung, in welchen Fällen dieses Amt nicht angetreten werden kann („gewählte Personen können ihr Amt nicht antreten, falls ....). Ich halte diese Lösung auch für sinnvoll, da es den betroffenen Personengruppen nicht zugemutet werden kann, ihre jeweilige Tätigkeit zu beenden, um sich um einen Sitz im Gemeinderat - mit dem Risiko nicht gewählt zu werden - zu bewerben. Dass dies von Amtsinhabern, insbesondere von amtierenden Bürgermeistern und Landräten auch genutzt wird, um für Ihre Politik zu werben liegt in der Natur der Sache. Denn auch wenn sie sich letztlich gegen einen Sitz im Gemeinderat entscheiden, so hoffen Sie durch ihre Kandidatur die sie tragende Fraktion zu stärken und so mittelbar Ihre Arbeit zu erleichtern.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus von der Krone