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Klaus Tappeser
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Frage von Barbara B. •

Frage an Klaus Tappeser von Barbara B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

ALGII-Empfänger verlieren mit einer Immatrikulation an einer deutschen Universität mit sofortiger Wirkung jeden Anspruch auf ALGII oder irgend eine andere Form von Hilfe zum Lebensunterhalt. Dies mit der formalen Begründung, Studierende hätten ja Anspruch auf AntragSTELLUNG (unabhängig von einer etwaigen Gewährleistung) lt. Bafög. Welches natürlich Personen, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, nicht gewährt wird.
Ich betrachte das als Verhöhnung und weitere soziale Ausgrenzung der Arbeitslosen.
Bitte helfen Sie mir bei meiner Wahlentscheidung und teilen Sie mir mit, was Ihre Meinung zu dieser Frage ist und welchen Handlungsspielraum Sie hier gegebenenfalls sehen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bonath,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum BAFöG für Arbeitslose, die zu Studierenden werden, die Sie heute ja beinahe an alle Kandidaten im Wahlkreis gerichtet haben.

Meines Wissens bietet § 10 des BAFöG eine Reihe von Ausnahmen, die eine Förderung über das Lebensalter von 30 Jahren hinaus doch noch ermöglichen. Vielleicht prüfen Sie selbst, ob die Voraussetzungen nicht doch vorliegen ( http://www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_kap03_03.php ). Insoweit viel Erfolg.

Sie fragen auch nach, ob ich einen Handlungsspielraum für den Landtag sehe. Nun, Arbeitslosengeld und BAFöG beruhen auf Bundesgesetzen. Auf solche Gesetze ist der Einfluss eines Bundeslandes in der Regel gering. Aktuell wird man näheres jedoch erst nach Abschluss der derzeit laufenden Föderalismusreform sagen können - also, ob es neue Spielräume für das Land auch im Bereich der individuellen staatlichen Förderung geben wird.

Ihr genanntes Beispiel selbst scheint zu bestätigen, dass wir uns intensiv damit befassen müssen, Fördertatbestände und Unterstützungsleistungen kritisch insoweit zu betrachten, ob und inwieweit Vereinfachungen oder Angleichungen in Frage kommen. Damit meine ich per se nicht von vornherein, eine einheitliche Grundsicherung einzuführen, denn diese würde zwar Bürokratiekosten senken helfen, jedoch der Lebenswirklichkeit in seiner ganzen Vielfalt wohl nicht in vollem Umfang gerecht werden können.

Schade, dass ich Ihnen nicht so ganz weiter helfen konnte. Ich bitte Sie dennoch: Gehen Sie am Sonntag zur Wahl.

Ihr Klaus Tappeser