Frage an Klaus Stöttner von Georg A. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Stöttner,
Die Bayerische Landesregierung fördert den Bau von Radwegen an Landesstraßen mit 20 Millionen Euro. Diese Radwege sollen angeblich aus Verkehrssicherheitsgründen gebaut werden. Eine Benutzungspflicht setzt eine erhebliche Verbesserung der Verkehrssicherheit ja sogar vorraus (§45 (9) STVO)
In Rosenheim und Umgebung gibt es sehr viele Radwege, die den Radfahrer aber sehr stark benachteiligen und deren Verkehrssicherheitsgewinn nicht ersichtlich ist. Vielfach ist eher eine Zunahme des Risikos für den Radfahrer zu erwarten. Ganz typisch ist zB das der Radweg mal rechts und mal links verläuft, was den Radfahrer zwingt den Kfz-Verkehr zu kreuzen. Einen Sicherheitsverlust durch Radwege wurde ja in vielen Studien schon nachgewiesen unter anderem durch die BAST.
An der Staatsstraße ST2362 wurde gerade ein Weg gebaut, der vermutlich als Rad/Fußweg ausgezeichnet wird. Das Geld hat offenbar nicht gereicht, dass die Umwelfreundlicheren Verkehrsmittel eben fahren dürfen also zwingt man sie durch eine Senke. Solche Beispiele gibt es in Bayern zuhauf.
Warum fördert der Freistaat solche Verkehrsanlagen, obwohl der Sicherheitsgewinn zumindest sehr fraglich ist und willkürlich durch sie Verkehrsteilnehmer benachteiligt werden? In wie weit unterstützt die Landesregierung Bürger, die solche Anordnungen anzweifeln?
Warum werden heutzutage immer noch Gelder für straßenbegleitende Radweg ausgegeben obwohl ein Nutzen (insbesondere für den Radfahrer) nicht nachgewiesen werden konnte, ein Blutzoll dieser Anlagen aber sehr wohl?
Setzt sich die CSU wenigstens dafür ein, dass Radfahrer eigenverantwortlich entscheiden können, ob sie einen Radweg benutzen wollen? Oder halten Sie ein Festhalten an der von den Nazis 1936 zur Beschleunigung des Kfz-Verkehrs eingeführten Benutzungspflicht für sinnvoll?
Mit welcher Höhe fördert der Freistaat eigenständig geführte Radwege?
Mit besten Grüßen,
Georg Antonischki
Sehr geehrter Herr Antonischki,
der Straßenbau in Bayern unterliegt den jeweiligen Baulastträgern. Bei Staatsstraßen trifft dies den Freistaat, die restlichen Staßen sind Bundes-, Kreis- und kommunale -straßen der Stadt und der Gemeinden.
Ein vernünftiges Radwegenetz ist daher immer mit den jeweiligen Baulasträgern zu diskutieren und abzustimmen.
Sie haben Recht, daß noch zu wenig Netzwerke dabei entstanden sind. Auch wurde in den letzten Jahren zu sehr gespart. Die Kompromißlösungen sind hierbei gemischten Fahrrad- und Radwege. Diese sind oft unzulänglich.
Ich habe vor 2 Monaten ein Rad- und Fußgängerwegenetz um den Chiemsee mit angestoßen und alle Bürgermeister der Gemeinden und den Freistaat an einen Tisch gebracht. Diese Radfahrer- und Fußgängerprojekte müssen für die gesamte Region mehr Bedeutung finden.
Ich helfe da gerne mit.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Stöttner, MdL