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Klaus Schneck
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Frage von Christian S. •

Frage an Klaus Schneck von Christian S. bezüglich Staat und Verwaltung

Hallo Herr Schneck,

mit Interesse lese ich die Korrespondenz, die Herr Schröder hier initiiert hat.
Da meint er wohl, ein tolles Thema gefunden zu haben, auf dem er bis zum Wahltag herumreiten kann.
Leider hat er sich wohl das falsche Thema ausgesucht. Denn - Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.

Wer seine Gastwirtschaft gekannt hat, weiß, dass sie eine Goldgrube war und einen ausgezeichneten Ruf hatte.

Die Scheinheiligkeit von Herrn Schröder ist kaum zu überbieten: Seine Gastwirtschaftstätigkeit als Freizeitangelegenheit darzustellen, ist schon dreist und unverschämt.

Mich würde mal interessieren, ob er seine Nebentätigkeit auch bei seinem Arbeitgeber (VW) angemeldet hatte - das ist in allen Fällen von Nebentätigkeiten Pflicht. Wenn dem nicht so ist, was würde wohl sein Arbeitgeber dazu sagen?

Vielleicht interessiert es Herrn Schröder auch, dass CDU-Abgeordnete als Vollzeitbeschäftigte bei VW geführt wurden:
Walter E. Lellek, CDU-MdL, 1974 - 1990, Leiter der Fremdsprachenabteilung bei VW;
Harald Menges, CDU-MdL, 1981 - 1990, Mitarbeiter bei der VW Sicherheit;
Dr. Volkmar Köhler, CDU-MdB, in Bonn, Hauptabteilungsleiter bei VW.

Die Herren waren Vollzeitbeschäftigte bei Volkswagen und das größtenteils noch bei einer 40 Stunden Woche. Dafür wurden sie für eine 40-Stunden-Woche fürstlich belohnt: Dienstwagen, Sonderbonuszahlungen und dazu Ihr Gehalt als Führungskraft neben den vollen Bezügen als Parlamentarier im Bundestag.

Hier meine Frage:
Wenn schon die Tätigkeit eines Betriebsrats als Nebetätigkeit in Zweifel gezogen wird. Warum wird dann Abgeordneten nicht grundsätzlich eine Nebentätigkeit verboten, also auch Unternehmern, Rechtsanwälten, Beamten, Ärzten, Gastwirten...?

Viele Grüße
C. Scharping

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Scharping,

vielen Dank für Ihre Fragen. Da ich sehe, dass Sie meine Korrespondenz mit Herrn Schröder aufmerksam verfolgen, möchte ich Sie auf meine Antwort verweisen, die ich Herrn Schröder zukommen gelassen habe, da in diesem Antwortschreiben auch ihre Fragen beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Schneck