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Klaus Schneck
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Frage von Jens S. •

Frage an Klaus Schneck von Jens S. bezüglich Staat und Verwaltung

Hallo Herr Schneck,

wie kann es sein das Arbeiter und Angestellte als Landtags- oder Bundestagsabgeordnete ihr Arbeitsverhältnis bei VW, richtigerweise, ruhen lassen müssen, Betriebsräte aber als "Teilzeitbetriebsräte" weiterhin Geld für diese Tätigkeit bekommen? Meinen Sie nicht das ein Sonderstatus Betriebsrat, gerade vor dem Hintergrund dessen was zur VW- Betriebsratsaffäre zur Zeit durch die Medien kreist, nicht mehr Zeitgemäß und moralisch fragwürdig ist? Wie ist es möglich die Arbeit eines Vollzeitlandtagsabgeordneten der Sie eigentlich sind und zu dem Sie wieder gewählt und entsprechend bezahlt werden wollen abzuleisten, wenn Sie Teilzeitbetriebsrat bei VW sind und auch hierfür angemessen bezahlt werden?
Nach meinem Ermessen ist es nicht möglich beidem wirklich gerecht werden zu können und es ist nicht fair...

MfG
Jens Schröder

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schröder,

gerne antworte ich Ihnen auf Ihre Nachfrage.

Dass es möglich ist neben dem Mandat im Landtag seine alte Tätigkeit zumindest teilweise weiterzuführen dürfte Ihnen als interessiertes CDU Mitglied bekannt sein. Für mich ich es wichtig, dass im Landtag alle Interessen vertreten werden und dazu gehören auch aktive Betriebsräte, die aus der täglichen Arbeit wissen, was die Anliegen und Probleme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind. Somit ist meine Betriebsrattätigkeit für meine Arbeit im Landtag nicht hinderlich sondern förderlich. Und wie sie richtigerweise sagen, arbeite ich im Betrieb auf Teilzeitbasis, so dass ich auch nur für meine geleistete Arbeit bezahlt werde.

Sie selbst haben dieses Modell jahrelang praktiziert: Gleichzeitig VW-Mitarbeiter und Gastwirt in Teschendorf. Dass Sie diese Praxis bei mir - als politischen Gegner - anders werten, überrascht mich nicht, zeigt aber Ihre Intention und Scheinheiligkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Klausn Schneck