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Klaus Riegert
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Frage von Lars F. •

Frage an Klaus Riegert von Lars F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Riegert,

ist es nicht ein Widerspruch, wenn man behauptet, sicherzustellen, dass keine legalen Webseiten auf der Sperrliste landen und gleichzeitig sich sowohl über Haftungsansprüche als auch über eine Beschwerdestelle Gedanken macht?

Ist es nicht auch ein Widerspruch, wenn man darauf hinweist, dass andere Länder die Internetzensur eingeführt haben und gleichzeitig, dass die Verbreitung von Kinderpornographie stark gestiegen ist? Wenn also die Einführung der Internetzensur in Schweden zu keiner Verringerung des Kinderpornographie-Angebots im Internet geführt hat, wieso sollte dann gerade die in Deutschland einen Einfluss haben? Nach Ihrer Argumentation entsteht ja für die kommerzielle Kinderpornographie-Industrie durch die Internetzensur ein großer Umsatzeinbruch. Aber warum hat dieser dann keine Wirkung gezeigt? Es werden wohl kaum plötzlich mehr Menschen auf einen Schlag pädophil geworden sein, die diesen Umsatzeinbruch kompensiert haben.

Und abschliessend:
Das Coverbild der CD Virgin Killers der Rockband Scorpions zeigt ein nacktes Kind. Sollten Webseiten, die dieses Bild darstellen, Ihrer Meinung nach gesperrt werden?

Einen direkten Link auf das englische Wikipedia, wo ein Bild dieses Covers verfügbar ist, möchte ich ihnen hier nicht zur Verfügung stellen, da ich sonst eine Hausdurchsuchung wegen Verbreitung von Kinderpornographie befürchten muss ( vgl. u.a. http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/26/warnung-vor-links-auf-wikileaks/ ). Halten Sie dies für Sinn und Zweck der Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie?

Mit freundlichen Grüßen,
Lars Friedrich

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Sehr geehrter Herr Friedrich,

niemand gibt sich der Illusion hin, dass durch die Sperrung von Internetseiten das Problem in Gänze gelöst werden kann. Dennoch ist es wichtig, diese Schritte als präventive Schritte einzuleiten. Es geht nicht bloß um Bilder, es geht um den Missbrauch von Kindern, der dahinter steckt.

Technisch versierte Internetnutzer werden immer Wege finden, die Sperren zu umgehen. Entscheidend ist aber, dass dadurch der Zugang für die große Masse der durchschnittlich versierten Internetnutzer blockiert wird. Das trifft die Anbieter der Kinderpornografie empfindlich, weil weniger Geld eingeht. Das deutliche STOP-Schild erhöht zudem die gesellschaftliche Ächtung des Missbrauchs. 80 Prozent der Nutzer sind durchschnittliche Nutzer, die sich durch eine Zugangserschwerung vielleicht davon abhalten lassen, sich den Zugang anderweitig zu verschaffen. Beispiel Skandinavien: Jeden Tag werden so in Norwegen 18.000 und in Schweden 50.000 Zugriffe auf kinderpornografische Websites verhindert. Umgerechnet auf Deutschland entspräche das einer Blockade von 300.000 bis 450.000 Zugriffen täglich.

Über die beste Methode zur Zugangserschwerung sind sich die Sachverständigen nicht einig. *Prof. Dr.-Ing. Hannes Federrath*, Professor für Management der Informationssicherheit an der Universität Regensburg, spricht sich für die so genannte Hashwert-Methode aus, die zielgerichtet sei und durch die nicht zufällig gleichzeitig legale Seiten gesperrt werden. Dagegen plädierte Jürgen Maurer, Direktor des Bundeskriminalamtes, für die DNS-Sperre. Provider können heute punktgenau gefährliche Inhalte blockieren. Das zeigen die Beispiele aus dem Ausland wie Skandinavien. Zudem lässt sich das Thema Kinderpornografie sehr gut abgrenzen. In den skandinavischen Ländern gibt es seit 2004 keine nennenswerten Beschwerden. Provider sollen nur die Seiten sperren, die vom BKA verschlüsselt auf laufend aktualisierten Listen übermittelt werden. Was gesperrt wird, legt allein das BKA fest. Die Provider setzen die Sperrung lediglich um. Sie sperren zum einen nur die Seiten, die ihnen vom BKA übermittelt wurden. Zum anderen liegt die Haftung allein beim Bundeskriminalamt. Die Provider müssen keine Strafgelder fürchten. Uns geht es in erster Linie darum, die Seiten für die große Masse der Internetnutzer zu sperren und nicht darum, die Nutzer selbst zu belangen. Es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um ein Sowohl-als-auch. Sperrungen sind Bestandteil einer Gesamtstrategie gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und seiner Darstellung im Internet.

In Deutschland ist eine Beschwerde wegen des Plattencovers Virgin Killers der Rockband Scorpions zunächst bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) in Berlin eingegangen. Die FSM leitete die Beschwerde an die Bundesprüfstelle in Bonn weiter, die sich ihrerseits deswegen an die Kommission für Jugendmedienschutz in München wandte. Das ist kein Einzelfall. Jimi Hendrix‘ „Electric Ladyland“ aus dem Jahre 1968: Das zeigt eine Gruppe lasziv hingeräkelter nackter Frauen vor einem schwarzen Hintergrund. Die Platte ist nur in Europa mit der Aufnahme erschienen. In Amerika war „Electric Ladyland“ mit einem psychedelisch verwischten Porträt des Gitarristen mit geschlossenen Augen verziert. Es gibt auch noch mindestens zwei weitere Versionen des Covers: Eine „jugendfreie“ mit einem Porträt der kompletten Band und eine mit einem etwas weniger angeturnt aussehenden Hendrix. Scorpions-Gründer Rudolf Schenker hat sich von dem umstrittenen Plattencover distanziert. "So etwas würden wir nie wieder machen", sagte er der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung". Die Scorpions wählten in Zweitveröffentlichungen des Albums "Virgin Killer" ein neutrales Cover, auf dem die Band abgebildet ist.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Riegert