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Klaus Riegert
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Frage von Achim R. •

Frage an Klaus Riegert von Achim R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Riegert,

im Dezember 2012 hatte die CDU auf ihrem Bundesparteitag in Hannover beschlossen, die Konzessionsrichtlinie, die eine europaweite Ausschreibungspflicht für Wasserkonzessionen vorsieht, "zu stoppen"
Am 28.02.2013 wurde im Bundestag über den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Konzessionsvergabe KOM(2011) 897 endg.; Ratsdok. 18960/11 abgestimmt. Sie stimmten, gemeinsam mit Ihrer Partei, gegen den Grünen-Antrag die Privatisierung der Wasserversorung zu verhindern. Warum?

Wenn es ein für das menschliche Dasein ein notwendiges Gut gibt, welches unbedingt staatlich geschützt werden muss, dann ist das ja wohl das Wasser.
Die UNO-Vollversammlung hat ohne Gegenstimmen sowie mit Zustimmung Deutschlands am 29.07.2010 die Resolution 64/292 angenommen. Darin erkennt sie das Recht auf einwandfreies und sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung als ein "Menschenrecht" an.

Was passiert wenn wenn die Privatwirtschaft in der Wasserversorung Einzug erhält kann man in Portugal gut beobachten. Hier stieg der Wasserpreis in Folge der Privatisierung um bis zu 400 Prozent.

Man könnte dieses Thema natürlich ausweiten und sich an dieser Stelle bewusst machen, welche Folgen in Deutschland die Privatisierung der Energielieferanten oder beispielsweise der DB hatte.
Die Folgen sind Preisspekulationen, Serviceeinsparungen, weniger Kontrollen usw...die angepriesenen Vorteile wie z.B. "mehr Wettbewerb füht zu besseren Konditionen für den Bürger" sind noch nie zum tragen gekommen.

Ich bitte Sie mir die Motivation der CDU hier mit "Nein" zu stimmen zu erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Achim Rapp

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rapp,

vielen Dank für Ihre Frage.

„Die angepriesenen Vorteile wie z.B. ´mehr Wettbewerb führt zu besseren Konditionen für den Bürger´ sind noch nie zum Tragen gekommen“, schreiben Sie. Diese Aussage trifft so nicht zu. „Gut, dass vorher noch die Post privatisiert wurde, sonst würden wir noch immer vor dem grauen Wählscheibeneinheitstelefon auf einen Internet-Anschluss warten, den die Oberposträte leider noch nicht erfunden haben, kommentiert Roland Tichy jüngst treffend in der Wirtschaftswoche. Aber, „antiliberaler Shitstorm“ ist en vogue, ein neuer Staats- und Regulierungsglaube greift ja um sich.

Menschenrecht auf Wasser, Luft, Biodiversität, Bildung, Mobilität, Rente oder auch bedingungsloses Grundeinkommen: Die Auseinandersetzung mit der Idee der Gemeingüter (Commens) erspare ich mir an dieser Stelle, würde den Rahmen von Abgeordnetenwatch sprengen.

Warum haben wir den Antrag der Grünen abgelehnt? Weil wir eine eigene Entschließung angenommen haben(s. Drucksache 17/9069). Dort heißt es u. a.:

„Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie weiß um die bisherigen Verdienste der Bundesregierung bei ihren Verhandlungen im Europäischen Rat zu Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission mit dem Ziel, dass das Prinzip der Subsidiarität bei allen EU-Rechtsetzungsakten gewahrt bleibt. Dies zeigt auch die Antwort der Bundesregierung vom 19. April 2011 auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den Plänen der Europäischen Kommission zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen: „Die Bundesregierung hält eine Einbeziehung der Dienstleistungskonzessionen ins Vergaberecht im Sinne der uneingeschränkten Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Regelungen nicht für erforderlich oder sinnvoll. […] Die Entscheidungshoheit, ob eine Aufgabe der Daseinsvorsorge durch die Kommune selbst oder durch Dritte erledigt wird, muss auch weiterhin der öffentlichen Hand überlassen bleiben. …

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie ersucht die Bundesregierung, bei ihren Verhandlungen im Europäischen Rat darauf hinzuwirken, dass in dem Richtlinien-Vorschlag zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen den besonderen Belangen insbesondere der Wasserversorgung angemessen Rechnung getragen wird.“

Auch der Bundesrat sieht keinen Bedarf für einen Legislativakt zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen auf europäischer Ebene (s. Drucksache 785/12 (Beschluss)).

Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, zeigt Wirkung. EU-Kommissar Barnier hat eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Das Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von Anbeginn haben wir uns gegen eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung ausgesprochen. Mit der Vorlage des Richtlinien-Vorschlags hat die Kommission ihre Kompetenzen klar überschritten. Nun gilt es zu verhindern, dass bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung gefährdet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Riegert