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Klaus Riegert
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Frage von Thorsten T. •

Frage an Klaus Riegert von Thorsten T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rieger,
als Bürger mit EDV Hintergrund nehme ich einen besorgniserregenden Wandel in Bezug auf den Datenschutz, der Unschuldsvermutung und Überwachung der Bevölkerung wahr.
Durch die nun verstärkten Bemühungen Kinderpornographie zu verfolgen, soll eine Filterung des Internets für jeden deutschen Bürger erfolgen. Dies soll mit Hilfe von Sperrlisten geschehen, die durch das BKA erstellt werden sollen. In der Natur dieser Listen liegt es das ihr Inhalt durch den deutschen (normal) Bürger nicht geprüft werden kann/darf.
Nach der Einführung der verdachtsunabhänigen Vorratsdatenspeicherung, der Erweiterung der Befugnisse unserer exekutiven (Onlinedurchsuchung) soll nun das Internet zensiert werden. Obwohl diese Sperre selbst für Laien leicht zu umgehen ist. Denken Sie das diese Maßnahme den Kindern helfen wird ?
Mit freundlichen Grüßen,
Th. Trautwein-Veit

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Sehr geehrter Herr Thorsten Trautwein-Veit,

das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt beim Kampf gegen Kinderpornografie im Internet auf das Instrument von Zugangssperren ("Access Blocking"). Dazu werden demnächst Verträge zwischen Internetserviceprovidern und dem Bund, vertreten durch das Bundeskriminalamt, geschlossen.

Ferner hat das Bundeskabinett jüngst Eckpunkte für die Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet beschlossen. Nach Schätzungen könnten in Deutschland täglich 300.000 bis 450.000 Zugriffe geblockt werden.

Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind:

- Alle deutschen Zugangsanbieter sollen verpflichtet werden, den Zugang zu Inhalten im Internet zu erschweren, die kinderpornografisches Material darstellen oder darauf verweisen.
- Die Liste der zu sperrenden Adressen wird durch eine staatliche Stelle bereitgestellt und verantwortet. Dabei wird sichergestellt, dass keine legalen Angebote auf die Liste gelangen und ein effektiver Rechtsschutz möglich ist.
- In Übereinstimmung mit den europäischen Vorgaben werden die Zugangsanbieter nicht verpflichtet, selbst nach illegalen kinderpornografischen Inhalten zu forschen.
- Soweit die Zugangsanbieter sich an die rechtlichen Vorgaben halten, wird sichergestellt, dass Haftungsansprüche wirtschaftlich nicht von ihnen zu tragen sind.
- Aus präventiven Gründen wird den Nutzern gegenüber klargestellt, warum der Zugang zur Internetseite verwehrt wird. Gleichzeitig wird ein Informations- und Beschwerdeweg bei der staatlichen Stelle eröffnet, die für die Listenerstellung verantwortlich ist.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt dieses Vorhaben mit größtem Nachdruck.

Die polizeiliche Kriminalstatistik weist seit Jahren einen rasanten Anstieg bei der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet aus. Von 2006 auf 2007 stellte das Bundeskriminalamt einen Zuwachs von 111 Prozent fest. Besonders erschreckend ist, dass Bilder und Filme immer gewalttätiger und die Opfer immer jünger werden: Jedes dritte Opfer ist jünger als drei Jahre und fünf bis zehn Prozent sind sogar erst im Säuglingsalter – eine unerträgliche Feststellung!

„Diejenigen, die mit datenschutzrechtlichen, technischen oder sonstigen Hinweisen versuchen, uns weiszumachen, dass diese Seuche nicht wirksam bekämpft werden kann – meist verbunden mit dem Verweis auf Möglichkeiten, wie die Sperrung der Seiten umgangen werden kann – sind einem unerträglichen Zynismus verfallen, bei dem als Konsequenz nur die Tatenlosigkeit bleibt“, so zutreffend unser Fraktionsvorsitzender Volker Kauder.

Mir ist klar, dass mit dieser Initiative im Kampf gegen Kinderpornografie die Gefahr insgesamt nicht gebannt ist. Aber es dem User muss das unmissverständliche Signal geben werden, dass er sich nicht in ein harmloses Spielchen verirrt hat, sondern gegen eine elementare Regel verstößt: Kein Missbrauch und keine Gewalt an Kindern.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Riegert