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Klaus Riegert
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Frage von Gottfried E. •

Frage an Klaus Riegert von Gottfried E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Riegert,
ein in der letzten Woche von dem Magazin "Kontraste" gesendeter Bericht zum Thema Transparenz bei Stastshilfen und der dort beschriebenen Initiative des Landes Bayern das Informationsfreiheitsgesetz zu ändern ist absolut kontraproduktiv die Finanzkrise mit Steuergeldern - insbesondere bei Landesbanken - zu bewältigen.
Es kann und darf aus meiner Sicht nicht sein, dass jetzt in kritischen Zeiten das Informationsrecht bei der Bafin eingeschränkt werden soll.
Ist Ihnen diese Initiative bekannt und welche Haltung vertreten Sie zu dem Vorhaben von Herrn Seehofer bzw. ist bereits eine Gesetzesänderung in Vorbereitung um zur Abstimmung gestellt zu werden?
Solle Ihnen die Fakten dazu nicht vorliegen, so darf ich auf den Beitrag von Kontraste v. 05.02.2009 - Geheim - Weniger Transparenz bei Staatshilfen - hinweisen.

Mit freundlichen Grüssen
Gottfried Esslinger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Esslinger,

vielen Dank für Ihre Frage.

Der Bundesrat will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ändern und in einem neuen § 3 Nummer 9 IFG regeln, dass ein Anspruch auf Informationszugang des Bürgers gegenüber Behörden und sonstigen Stellen wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank nicht besteht, so­weit diese auf Grund von besonderen Gesetzen Aufgaben der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsauf­sicht wahrnehmen oder zur Wahrung der Integrität und Stabilität der Finanzmärkte tätig werden.

In seiner Stellungnahme (Drucksache 827/08 (Beschluß)) zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorschriften der Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz, BT -DRS 16/11613) plädiert der Bundesrat deshalb dafür, den Gesetzentwurf durch einen Artikel 8a – neu – (§ 3 Nr.9 – neu – IFG), Änderung des Informationsgesetzes, entsprechend zu ergänzen.

Die Bundesregierung weist in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache16/11640) darauf hin: „Der Vorschlag des Bundesrates steht nicht im Zusammenhang mit der Umsetzung der Zahlungsdienstericht­linie 2007/64/EG durch das Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz. Die Bundesregierung wird das Anliegen
des Bundesrates prüfen.“

Der Gesetzentwurf wurde am 21.01.2009 in 1. Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Einen Handlungsbedarf im Sinne des Bundesrates sehe ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Riegert