Frage an Klaus Riegert von Sebastian K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Riegert,
vergangenen Sommer haben Sie dem Integrationsgesetz und dem damit einhergehenden Sprachnachweis zum Ehegattennachzug zugestimmt.
Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass der chinesische Ehegatte eines in Deutschland lebenden Österreichers keine Sprachkenntnisse vor dem Ehegattennachzug nachweisen muss, jedoch der chinesische Ehegatte eines Deutschen? Stimmen Sie mir zur, dass es sich um Inländerdiskriminierung handelt?
Der Sprachnachweis wird von der Bundesregierung systematisch verharmlost. Die Realität zeigt jedoch, dass die Durchfallquoten exorbitant hoch und die Vorbereitungszeiten sehr lange sind. Erachten Sie aus pädagogischer Sicht den Erwerb deutscher Sprachkenntnisse in einer Umgebung, in der kein Mensch Deutsch spricht, als sinnvoll?
Auf Ihrer Homepage schreiben Sie unter der Rubrik "Ansichten", dass der Mensch mit seiner Freiheit und unantastbaren Würde im Mittelpunkt Ihres christlichen Menschenbildes steht.
Vor diesem Hintergrund wundert es mich doch sehr, dass Sie einem Gesetz zugestimmt haben, das binationale Ehen vor sehr hohe Hürden stellt und das eheliche Zusammenleben um viele Monate hinauszögert.
Finden Sie es moralisch vertretbar, anderen Ehepartnern das Recht auf ein Zusammenleben abzusprechen, nur weil ein Ehepartner noch keine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen kann?
Sehen Sie hierin keine Einschränkung der Freiheit bzw. Verletzung der Würde?
Steht dieses Gesetz Ihrer Meinung nach nicht in krassem Widerspruch zu Art.6 GG?
Über eine Antwort wäre ich hoch erfreut. Aber bitte rechtfertigen Sie das Gesetz nicht mit der Verhinderung von Zwangsehen. Dass dies eine lächerliche Ausrede ist um vom eigentlichen Zweck des Gesetzes abzulenken, hat inzwischen die Breite Mehrheit der sachkundigen Bevölkerung kapiert.
Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian Köster