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Frage von Michael K. •

Frage an Klaus Riegert von Michael K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Riegert,

bezüglich der VDS wird immer wieder von den Befürwortern, wie auch von Ihnen, argumentiert, daß Telekommunikationsunternehmen ohnehin Daten speichern dürfen und auch speichern. Aus dem "dürfen" wird lediglich ein "müssen". Ich habe der Justizministerin Frau Zypries folgende Frage gestellt die ich allen Befürwortern stellen werde:

In der Öffentlichkeit versuchen Sie die Vorratsdatenspeicherung dadurch zu verharmlosen, daß Sie behaupten, die Telekommunikationsdienstanbieter speichern ohnehin die Verbindungsdaten bis zu 6 Monaten zu Abrechnungszwecken. Aus diesem Speichern "Können" wird lediglich ein Speichern "Müssen".

Laut einer Bundesverfassungsgerichtsentscheidung (/BVerfG, 1 BvR 1811/99 vom 27.10.2006) dürfen Verbindungsdaten bei Flatratekunden nicht gespeichert werden da sie u.a. für Abrechnungszwecke nicht benötigt werden. Nach Rücksprache mit meinem Telekommunikationsdienstanbieter (Rechtsabteilung) werden von mir keinerlei Verbindungsdaten gespeichert da ich eine Flatrate habe. In Deutschland haben die meisten Kunden Flatrates, somit werden in den meisten Fällen keine Verbindungsdaten gespeichert. Ich sehe in Ihrer Aussage einen erheblichen Widerspruch zur tatsächlichen Situation.

Auf diese Frage habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Fakt ist, daß auch mit Ihrer Zustimmung aus einem "verfassungsgerichtlichen Verbot" ein "Müssen" gemacht wurde. Ich sehe hierin einen eklatanten Widerspruch auch zu Ihrer Aussage.

Ich gehe davon aus, daß Sie diese für die freiheitsliebenden Bürger wichtige Entscheidung der Verfassungshüter (wohl in weiser Voraussicht) nicht kennen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß Sie als Vertreter des Volkes bewußt Halbwahrheiten produzieren und Nebelkerzen zünden. Liege ich in meiner Annahme richtig? Für eine zufriedenstellende Antwort danke ich Ihnen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
Kowatsch

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Antwort ausstehend von Klaus Riegert
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