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Klaus Riegert
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Frage von Walter B. •

Frage an Klaus Riegert von Walter B. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Riegert,

als Leiter der Lehrküchen an der Landesberufsschule in Bad Überkingen obliegt mir auch die Aufgabe, die jährlich 2400 Schüler in Sachen Hygiene zu unterweisen. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil bzgl. des Verbraucherschutzes in der Gastronomie. Kaum ein Monat vergeht, in dem nicht in der Geislinger Zeitung ein Artikel über die vorläufige Schließung eines gastronomischen Betriebs wegen gravierenden hygienischen Mängeln berichtet wird. Zum Leidwesen aller Beteiligten darf der Name des Betriebs nicht genannt werden - Verbraucherschutz, wie es ihn niemand wünscht.

Nun haben die Fraktionen der Grünen (17/3220) und Linken (17/3434) einen entsprechenden Antrag auf Einführung eines Smiley-Systems nach dänischem Vorbild eingebracht. Laut Umfrage von EMNID im Auftrag von Foodwatch würden 93% der Deutschen die Einführung begrüßen! In einem Pilotprojekt in Berlin-Pankow wurde diese Vorgehensweise getestet und für gut befunden. Das System soll auf ganz Berlin ausgeweitet werden. In Pankow gibt es sogar eine Negativ-Liste, in der Betriebe mit schlechter Hygiene namentlich genennt werden. Entsprechende Bilder untermalen das Malheur.

http://www.berlin.de/imperia/md/content/bapankow/vetleb/negativliste_17.12.2010.pdf?start&ts=1292581416&file=negativliste_17.12.2010.pdf

Nun zu meiner Frage: Warum haben Sie und Ihre Fraktion gegen die Anträge gestimmt und die Einführung eines solchen Systems (oder jedes andere, welches transpararent die Verbraucher schützen würde) gestimmt? Ist es nicht in Ihrem Interesse, schwarze Schafe aufzudecken?

Mit freundlichem Gruß aus dem Landkreis Göppingen
Ihr Walter Bauhofer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bauhofer,

die Antwort finden Sie in „Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ (Drucksache 17/3994). Dort heißt es,"bei der Ausgestaltung eines „Smiley-Systems“ gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Es handele sich um eine auf der Länderebene umzusetzende gesetzgeberische Maßnahme. Der Bund habe keine Lebensmittelüberwachungsmöglichkeiten, das sei die hoheitliche Aufgabe der Länder. Die Fraktion der CDU/CSU plädiere für ein einheitliches „Smiley-System“ in ganz Deutschland. Dabei müsse im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Betriebe eine sehr verlässliche, nachvollziehbare und glaubwürdige Kennzeichnung mit „Smileys“ sichergestellt werden. Dass der Bund dabei den Rechtsrahmen durch das VIG setze, halte sie für richtig. Die Einführung eines „Smiley-Systems“ sei auf einem guten Wege. Der Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern benötige im Interesse einer verlässlichen Lösung noch etwas Zeit. Die eingerichtete Bund-Länder-Projektgruppe habe jetzt einen ersten Bericht vorgelegt. Verbraucherrechte seien bei der CDU/CSU-Fraktion in guten Händen und werden von ihr gefördert. Sie verweise auch auf das von der Bundesregierung geförderte und derzeit in der Umsetzungsphase befindliche Internet-Portal der Verbraucherzentralen rund um die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln im Rahmen der Kampagne „Wahrheit und Klarheit“. Sie lehne daher die beiden Anträge der Fraktion DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab.“

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Riegert