Frage an Klaus Riedelsdorf von Thomas G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Herr Riedelsdorf,
wie stellen Sie sich vor, dass die Gewaltenteilung von exekutiver, legislativer und judikativer Gewalt gestärkt werden kann?
Wie könnten die Abstimmungen und die Sachthemen im Bundestag mehr zu Gewissensentscheidungen des einzelnen Angeorneten werden?
Viel mehr als bisher in der "Berliner Republik" verwirklicht stelle ich mir vor, dass die Parlamente und die Kabinette sich an die Präambel und die 146 Artikeln des Grundgesetzes binden, auf die Minister, Präsidenten. Kanzler, Staatssekretäre, Landräte, Richter, Staatsanwälte Bürgermeister, Soldaten, Polizisten und Lehrer (sofern Beamte) vereidigt werden.
Dass Gesetzgebungsverfahren immer mehr zu Lobby-Veranstaltungen entwickeln ist nicht
im Sinne des Volkes, "dem wahren Souverän", sondern Ausdruck einer "Lobby-Kratie" im Gegensatz zur "Demo-Kratie".
Wie können Sie persönlich darauf hin wirken, vorausgesetzt sie erhalten ein Abgeordnetenmandat, und wie verwirklichen Sie dieses bereits verantwortlich als Bürger dieser Republik?
Und eine letzte Frage an den Abgeordneten / die Abgeordnete meines Wahlkreises:
Wie können parteiunabhängige Kandidaten über aussichtsreiche Listenplätze Ihrer Partei in die Parlamente gewählt werden?
Besten Gruß
Thomas Gamer ( Freier Journalist )
P.S.: Worin glauben Sie, könnten Gründe / ein Grund bestehen für mich gerade Sie zu wählen?
Sehr geehrter Herr G.,
wenn Sie in Potsdam wohnen, können Sie mich persönlich nicht wählen, sondern müssen sich zwischen den Kandidaten im Wahlkreis 61 entscheiden. Wie Sie das tun, hängt von Ihrem Weltbild ab. Wenn es Ihnen wichtig ist, daß eine konservative Partei im zukünftigen Bundestag vertreten sein soll, dann wählen Sie den AfD-Kandidaten René Springer (www.rene-springer.info). Alle anderen Parteien stehen für linke Positionen.
Die Gewaltenteilung ist ein verfassungsmäßiger Grundsatz. Die Mitgliedschaft von Mitgliedern der Exekutive (Minister) zur Legislavive (Bundestag) läuft diesem Grundsatz zuwider. Meiner Ansicht nach sollten Parlamentarier, die zu Ministern berufen werden, kein Stimmrecht im Bundestag haben.
Dies ist jedoch nur der rein formale Ansatz. In der Praxis hat sich gezeigt, daß trotz formaler Unabhängigkeit zB. das Bundesverfassungsgericht häufig im Sinne der Bundesregierung entschieden hat (zB. bei Klagen gegen die "Euro-Rettung", die klar gegen geltende Verträge und Gesetze verstößt.) Der Selbst-Konditionierung der herrschenden Gewalten kann nicht mit Gesetzen begegnet werden.
Theoretisch ist jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen verpflichtet. In der Praxis besteht jedoch bei den bisher im Bundestag vertretenen Parteien in der Regel ein strenger Fraktionszwang. Dies ist insbesondere für die Regierungskoalitionen wichtig, die sich andernfalls nicht darauf verlassen könnten, mit ihrer Stimmenmehrheit jedes gemeinsam vereinbarte Vorhaben durchsetzen und die Opposition ignorieren zu können. Ich persönlich bin daher generell gegen Koalitionen. Die relativ stärkste Partei soll den Kanzler stellen und regieren. Sie soll sich aber wechselnde Mehrheiten suchen müssen, wie das in den Parlamenten der skandinavischen Länder ja auch funktioniert. Das bedeutet erheblich mehr Arbeit für die parlamentarischen Geschäftsführer, wäre aber ein Gewinn für die Demokratie. Die Abgeordneten könnten dann endlich aus Überzeugung abstimmen und nicht auf Grund ihrer Parteizugehörigkeit.
Ich bin Stadtverordneter der AfD in Brandenburg an der Havel. In unserer 3-köpfigen Fraktion haben wir von Anfang an den Fraktionszwang ausgeschlossen. Dementsprechend verwirkliche ich auch jetzt schon - auf unterer kommunaler Ebene - das freie Mandat. Die bisher erfolgten Versuche, mein Abstimmungsverhalten durch Spendenangebote zu beeinflussen, konnte ich gemeinsam mit meinen Fraktionskollegen stets abwehren. Den Einfluß von Lobbyisten auf Bundestagsabgeordnete versucht die AfD bereits durch ihre Satzung einzudämmen (vgl. § 19 Bundessatzung der AfD). Allerdings darf der Kampf gegen Lobbyismus nicht dazu führen, daß Abgeordnete sich nicht mehr durch Fachleute informieren lassen. Der aktuelle "Diesel-Skandal" ist zB. nur deswegen ein "Skandal", weil über die Automobilbranche bereits der Stab gebrochen wurde und das Urteil von Wissenschaftlern und Branchenkennern zugunsten einer ideologisch begründeten "Bauch-Entscheidung" ignoriert wird.
Wichtiger als die rein formale, folgenlose Vereidigung von Kanzler, Ministern und - wie Sie es fordern, auch untergeordneten Beamten - wäre es aus meiner Sicht, den Amtseid mit Leben zu erfüllen. Die Bundeskanzlerin hat mehrfach gegen ihren Amtseid gehandelt, weil ihr die Interessen der EU sowie die Interessen fremder Menschen, Völker und Staaten wichtiger waren als das Wohl und der Nutzen des deutschen Volkes. Dafür kann sie aber nicht belangt werden, weil für die Verletzung des Amtseids keine strafrechtlichen Konsequenzen vorgesehen sind. Die AfD möchte dies ändern.
Zu Ihrer letzten Frage: In der AfD Brandenburg werden keine aussichtsreichen Listenplätze verteilt. Gemäß unserer Landessatzung wird die Landesliste in einem einzigen Wahlgang gewählt. Niemand kann sich auf Platz 1, Platz 2 oder Platz 3 bewerben, sondern nur auf die gemeinsame Liste. Der Listenplatz ergibt sich aus dem Votum der Stimmberechtigten. Parteiunabhängige Kandidaten, die bei den AfD-Mitgliedern Ansehen genießen, haben durchaus Chancen auf aussichtsreiche Listenplätze; entscheidend ist aber das Votum der Mitglieder.
Klaus Riedelsdorf