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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von Werner K. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Werner K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Flosbach,

zu Ihrer
Antwort vom 19.06.08 zur Beitragspflicht auf bei Direktversicherungen.
Sie sprechen in Ihrer Antwort an vielen Stellen von Betriebsrenten. Was haben eigenfinanzierte Kapital-Lebensversicherungen mit Betriebsrenten zu tun?
Was Sie mir mit Ihrer Antwort sagen, ist auf den Punkt gebracht folgendes: Jawohl, Sie haben im Vertrauen auf Zusagen früherer Regierungen jahrzehntelang Geld fürs Alter angespart. Pech für Sie, dass – als angespartes Kapital vorhanden war – wir Politiker beschlossen haben, Ihnen einen beträchtlichen Teil wegnehmen zu müssen; wohlgemerkt: nicht nur von Zinsen und Gewinn-Anteilen, sondern in gleicher Weise vom bereits versteuerten und abgabenbelasteten Kapital. Aber keine Sorge, wir Politiker haben inzwischen neue, tolle Instrumente für Dich Arbeitnehmer erfunden, nämlich Riesterrente etc. Nun vertraue mal darauf, dass damit alles super läuft, wenn nicht, siehe oben !
Noch ein Hinweis: Als Politiker müssen S i e Ihre Gesetze verantworten! Sich hinter Gerichtsurteilen zu verstecken, ist mehr als billig.
Das von Ihnen erwähnte Urteil ist mir bekannt. Wenn es danach geht, sind sämtliche Kapitalleistungen zur Altersversorgung, „sofern ein Bezug zum früheren Erwerbsleben hergestellt werden kann“, voll beitragspflichtig. In der Urteilsbegründung heisst es u.a., dass das neue Gesetz „keine erdrosselnde Wirkung“ zur Folge habe. Dies sollte natürlich auch vermieden werden, frei nach dem Motto: „Die Kuh, die Milch gibt, soll man nicht schlachten!“

Von daher ist es verwunderlich, dass von Arbeitnehmern privat abgeschlossene Kapital-Lebensversicherungen, oder das Sparkonto aus dem der Rentner seine gesetzliche Rente durch Kapitalentnahme aufbessert, verschont geblieben sind. (noch !?)

Ich könnte vor Wut platzen! Dass so etwas in Deutschland möglich ist, hätte ich mir nie vorstellen können!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klee,

Sie bezweifeln, dass Direktversicherungen etwas mit Betriebsrenten zu tun haben und weisen darauf hin, dass es sich Ihres Erachtens um eine eigen finanzierte Kapital-Lebensversicherung handelt.

Das ist falsch.

Die Direktversicherung ist eine der fünf Formen der betrieblichen Altersversorgung. Versicherungsnehmer ist immer der Betrieb, versicherte Person der Arbeitnehmer.

Die Beitragszahlung kann als Arbeitgeberleistung, aber auch als Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer erfolgen. Die früher zumeist in eine Kapitallebensversicherung fließenden Beiträge wurden nicht mit dem individuellen Steuersatz belastet, sondern mit einer Pauschalsteuer von 10 bis 20 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Wurden die Beiträge durch den Arbeitgeber geleistet oder aber die Entgeltumwandlung wurde aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld geleistet, entfiel die Sozialversicherungspflicht auf die Versicherungsbeiträge.

Bei Ablaufleistungen nach dem 60. Lebensjahr waren alle Auszahlungen einkommensteuerfrei.

Insofern handelt es sich um ein gefördertes Altersvorsorgeprodukt aus dem Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Wurden die Zahlungen aus der Altersversorgung nicht in einer einmaligen Auszahlung geleistet, sondern in monatlichen Rentenraten, so unterlagen diese Leistungen mit dem Ertragsanteil der Steuer. Zusätzlich musste der Rentner auf diese monatlichen Zahlungen auch seinen Krankenversicherungsbeitrag entrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Flosbach MdB