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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von Hans-Jürgen W. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Hans-Jürgen W. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Flosbach,

ich möchte von Ihnen einmal wissen, inwieweit Sie Ungerechtigkeiten hinsichtlich der Altersversorung sehen.
Einmal haben wir da die "Normalbürger/in, die mehr oder weniger mit ihrer Rente auskommen. Dann gibt es diejenigen, die um die 400.- bis 500.- € bekommen.
Dann die Beamten und dem anhängenden öffentliche Dienst.
Dann, natürlich die Klieentel der Abgeordneten und die der öffentlichen Verwaltung.
Hier sehe ich gravierende Unterschiede, die ich erklärt bekommen möchte.
Jemand der 30 bis 40 Jahre gearbeitet hat, kann eine kleine Rente bis 800/900 Euro bekommen. Diese Menschen sind dann auf den Staat angewiesen um "über die Runden zu kommen". Dann habe ich gehört, gibt es Menschen im öffentlichen Sektor, die nach 16 Tagen bekleiden eines Postens schon Anspruch auf eine lebenslange Rente in Höhe von 2500.- € haben.(in diesem Beispiel)
Diese Beispiele sind an der Tagesordnung.
Ist das wirklich so gewollt, das der "Normalbürger" abgespeist wird und die sogenannten "Mächtigen" sich die Taschen voll machen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Welke,

vielen Dank, dass Sie mit Ihrem Anliegen an mich herangetreten sind.

Angestellte und Arbeiter müssen in den Jahren, in denen sie arbeiten, in die Rentenkasse einzahlen, damit sie später eine Rente erhalten. Die Rente errechnet sich aus der Zahl der Arbeitsjahre, in denen in die Rentenkasse eingezahlt wurde und der Höhe des Gehaltes oder Lohnes. In Deutschland gab es Ende 2016 insgesamt 24,3 Millionen Rentner. Wer 45 Jahre den Deutschen Durchschnittslohn verdient, bekommt am Ende eine Rente in Höhe von rund 1.300 Euro.

Beamte, Richter, ein Teil der Lehrer, Soldaten oder auch Abgeordnete erhalten im Ruhestand laut Gesetz keine Rente, sondern eine Pension. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2013 bundesweit 1,55 Millionen Pensionäre. Nach derzeitiger Rechtslage steigert jedes volle Dienstjahr, in dem ein beamteter Beschäftigter zugleich Vollzeit gearbeitet hat, den individuellen Anspruch auf Ruhegehalt um den Prozentwert 1,79375, so dass nach 40 Jahren der höchstmögliche Prozentwert von 71,75 erreicht wird. Eine Mindestpension beträgt 35 Prozent. Als Pension erhält man den dementsprechenden Prozentsatz des zuletzt erhaltenen Gehalts.

Allerdings kann man Renten und Pensionen nicht ganz miteinander vergleichen. So ist für viele der gesetzlichen Rentenversicherten eine ununterbrochene Beschäftigungszeit nicht mehr der Regelfall, für Beamte hingegen schon. Auch haben Beamte in der Mehrheit ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Verglichen werden ihre Pensionen aber mit der gesetzlichen Durchschnittsrente, in deren Gesamtstatistik auch die Rentenzahlen vieler einstiger Geringverdiener einfließen. Zudem haben Beamte anders als Beschäftigte im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft keine Zusatzansprüche, in Form einer Betriebsrente. Etwa 17 Millionen Menschen in Deutschland haben eine betriebliche Altersvorsorge.

Nicht alle Beamten, die im Alter eine Pension erhalten, sind Großverdiener. Betrachtet man beispielsweise die Gehaltsstruktur eines Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst, erkennt man, dass diese Beamten durchschnittlich knapp 2.600 Euro verdienen. Es gibt allerdings auch Monatsgehälter unter 2.000 Euro. Errechnet man sich nun den individuellen Prozentsatz zum Pensionsanspruch, wird deutlich, dass Pensionen nicht in jedem Fall hoch ausfallen.

Zudem unterliegen Pensionen bereits der vollen Besteuerung, während in der gesetzlichen Rentenversicherung die volle Besteuerung erst ab 2040 gelten wird. Die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, die Pensionäre zahlen, sind meist auch höher als die der Rentner zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Die Altersentschädigung von Bundestagsabgeordneten schließt die Lücke in der Altersversorgung, die durch die Ausübung der Abgeordnetentätigkeit entsteht. Während der Zeit im Bundestag muss der Abgeordnete auf seine Berufstätigkeit, für die er in die Rentenversicherung einzahlt, ganz oder teilweise verzichten. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts von Beamten. Abgeordnete verlassen durch das Mandat freiwillig ihren ausgeübten Beruf und haben im Normalfall keine Rückkehrgarantie. Die durchschnittliche Mandatszeit eines Abgeordneten im Bundestag beträgt 8 Jahre. Ich empfehle Ihnen diesbezüglich einen Blick auf die Internetseite des Bundestages: https://www.bundestag.de/abgeordnete18/mdb_diaeten/1335/260796

Mit Ihrem konkreten Beispiel spielen Sie auf den Fall von Jutta Bott an. Nach nur 16 Tagen im Amt als Stadtkämmerin in Osnabrück wurde Sie aufgrund dienstlicher Verfehlungen abgewählt. Sie erhielt jedoch trotzdem eine Pension in Höhe von rund 2.500€, da vorherige Zeiten im öffentlichen Dienst bei ihr angerechnet werden konnten. Diese Tatsache finde ich persönlich auch nicht in Ordnung.

Wir versuchen ständig die Rentensituation in Deutschland zu verbessern. Erst vor zwei Wochen haben wir mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz die betriebliche Altersvorsorge deutlich gestärkt. Wir hatten dabei besonders die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und klein- und mittelständigen Betrieben sowie die Geringverdiener im Blick. Denn dort sehen wir besonderen Handlungsbedarf.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort etwas weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach