Frage an Klaus-Peter Flosbach von Volker B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Flosbach,
die demnächst gültige neue Abgeltungssteuer sieht vor, dass 25% der Kapitalerträge pauschal abgeführt werden. Damit bekommen alle Steuerzahler mit einem Spitzensteuersatz von mehr als 25% eine z.T. erhebliche Ermäßigung ihrer Kapitalertragssteuer in der Höhe ihres persönlichen Spitzensteuersatzes minus 25%. Alle mit geringerem Spitzensteuersatz müssen automatisch mehr Steuern zahlen, wenn sie nicht in ihrer Steuererklärung ihre Kapitalerträge explizit erklären.
Rechnet sich diese beabsichtigte Verschiebung der Steuerbelastung von oben nach unten zumindest für den Staat, berücksichtigt man den zusätzlichen Verwaltungsaufwand? Welchen Saldo zieht unser Staat aus dieser Reform? Positiv? Negativ?
Glaubt man Äußerungen verschiedener Finanzleute in den Medien, führt die Abgeltungssteuer bereits heute zu einer verstärkten Kapital-"Flucht". Das Gegenteil der offensichtlichen Absicht der Abgeltungssteuer tritt demnach ein.
Bereits Hans Eichel ist damals mit seiner Amnestie für Kapital-"Flüchtlinge" gescheitert. Der Abgeltungssteuer steht womöglich dasselbe bevor.
Wann wird die Steuerfahndung verstärkt, die doch ein ganz ausgezeichnetes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen kann? Und warum ist das bisher nicht schon lange geschehen? Warum setzt sich die Politik über die Empfehlungen des Bundesrechnungshofes hinweg?
Für Ihre Antwort herzlichen Dank
Volker Borm
Sehr geehrter Herr Borm,
herzlichen Dank für Ihre Mail über www.abgeordnetenwatch.de und Ihre Beteiligung an der politischen Diskussion zur Abgeltungssteuer.
Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wird eine langjährige Forderung insbesondere der Wissenschaft und Bank- bzw. Kreditwirtschaft umgesetzt. Durch das vereinfachte Verfahren eines direkten und einheitlichen Steuerabzugs wird der Verwaltungsaufwand für alle Seiten deutlich reduziert und so klar Bürokratiekosten gespart.
Des Weiteren ist die Abgeltungssteuer ein deutlicher Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit. Neben Zins- und Dividendenerträgen werden nun auch erstmals die Veräußerungsgewinne aus verzinsten Anlagen und Aktien erfasst. Diese waren bisher nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Durch steuerliche Gestaltung konnten so viele Erträge steuerfrei vereinnahmt werden, was aber nun durch den direkten Steuerabzug verhindert werden kann.
International gesehen liegt der deutsche Steuersatz von 25% (zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) unter den Steuersätzen in vielen anderen europäischen und außereuropäischen Ländern und verhindert gerade so die von Ihnen befürchtete Steuerflucht.
Ich hoffe, ich konnte Ihr Anliegen zufriedenstellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen,
Klaus-Peter Flosbach