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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von Peter D. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Peter D. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Flosbach,

zum Thema Altersrenten (hier der Link zu einem Spiegelartikel: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,534505,00.html ) scheint derzeit ja keine politische Partei und auch andre, wie Gewerkschaften etc. ein vernünftiges Konzept zu haben.

Ich selbst habe seit 1991 auch kaum noch vorsorgen können, nach Anmeldung eines Gewerbes in 1996, mit dem ich über die Jahre "baden gegangen" bin, bin ich seit 2006 Hartz IV, finde jetzt mit fast 61 Jahren natürlich keinen Job mehr, und kann in 2,5 Jahren frühestens und mit Abstrichen - mit dann 63 Jahren - in Rente gehen. Immerhin werde ich dann etwa 800 € monatlich zu erwarten haben.

Derzeit ist es aber Altersarmut, und frustrierend dazu, wenn man nicht mehr "gebraucht" wird.
Meine Fragen:
Warum sträubt sich die CDU gegen Mindestlöhne ? Ohne diese würde künftig Altersarmut erst recht inflationsartig anwachsen.
Wie will man seitens der CDU das Problem Altersarmut denn angehen ? Was ist Ihre Meinung dazu ?
Wieso wird bei Hartz so wenig in die Rentenversicherung eingezahlt ?
Und eine Anregung:
Ich habe mich nach hunderten altersbedingt erfolglosen Bewerbungen auch als Handelsvertreter (vergeblich) versucht - und wahrlich nicht nur ich. Für Unternehmen ist das ja risikolos, jemand auf Provisionsbasis zu beschäftigen. Und hier müsste der Paragraf 84 HGB m.E. einmal überdacht werden, denn verzweifelt Arbeitssuchenden werden so die letzten Ersparnisse aus der Tasche gezogen. Da wäre es besser, die Menschen quasi vor sich selbst zu schützen, indem jemand seine "Eignung" als Vertreter erst einmal in dem Rahmen "Provision + Fixum) testen können sollte -anders gesagt: Unternehmen sollte es gesetzlich untersagt sein, Vertreter-Neulinge auf reiner Provisionsbasis zu beschäftigen. Auch hier hätte ich gerne Ihre Meinung dazu.

Ich bedanke mich für Ihre Antwort(en).

Freundliche Grüsse

Peter Döpper

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Döpper,

herzlichen Dank über Ihre Nachricht, die mich über www.abgeordnetenwatch.de erreicht hat.

Sie sprechen die Problematik der Mindestlöhne und der Altersarmut an. Lassen Sie mich dazu die Positionen der CDU darlegen:

Zum einen stellt ein staatlich vorgeschriebener Mindestlohn einen schweren Eingriff in die Tarifautonomie, also das „freie“, nicht staatliche gelenkte Aushandeln von Löhnen dar. Für die CDU ist die Tarifautonomie ein Garant der Stabilität des Standortes Deutschlands, dies wurde erst kürzlich auf dem Parteitag in Hannover im Dezember 2007 noch mal bestätigt. Sie gehört unverzichtbar zum Ordnungsrahmen der Sozialen Marktwirtschaft.

Zum anderen ist ein staatlicher Mindestlohn ein besonders schwerer Eingriff in die vom Grundgesetz garantierte Vertragsfreiheit (nach Artikel 12), die auch das freie Aushandeln arbeitsspezifischer Bedingungen, also auch von Löhnen, garantiert.

Aus diesen Gründen setzte die CDU in erster Linie auf tarifliche Mindestlöhne und die Möglichkeit ihrer Erstreckung in andere Bereiche, in denen die Tarifverträge über 50 % der abgeschlossenen Arbeitsverträge ausmachen. Möglich wird dies durch die Öffnung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. Außerdem besteht auch in den Bereichen, in denen Tarifvereinbarungen kaum oder gar nicht existieren, die Möglichkeit tarifliche Mindestlöhne festzusetzen. Dies kann über ein novelliertes Mindestarbeitsbedingungsgesetz erfolgen.

Beide Möglichkeiten bieten im Gegensatz zu einer gesetzlichen und einheitlichen Mindestlohnfestsetzung zu mehr Flexibilität. Folgendes ist auch nicht zu unterschätzen: Es besteht die Möglichkeit, dass tariflich festgelegte Mindestlöhne spürbar höher ausfallen können als einheitliche, gesamtdeutsch festgesetzte Mindestlöhne.

Es ist aber auch zu beachten, dass Mindestlöhne in erster Linie eher Alleinstehenden/Singles helfen. Familien mit oder ohne Kinder haben dadurch gar keinen so großen Lohnzuwachs. Der Zuwachs beim Bruttoeinkommen durch einen festgesetzten Mindestlohn wird durch die Abschmelzung des ergänzenden (also aufstockenden) Arbeitslosengeldes II größtenteils kompensiert. Um das vom Gesetzgeber definierte Existenzminimum von etwa 650 Euro an verfügbaren Einkommen zu erreichen, genügt bereits eine Vollzeitbeschäftigung mit einem Bruttostundenlohn von 5 Euro. Der Mindestlohn ist also somit nicht das geeignete Instrument für eine Mindestsicherung.

Persönlich sperre ich mich aber nicht, eine tarifliche Lohnuntergrenze einzuführen. Sie ist ein Mittel gegen sittenwidrige Löhne.

Das Problem der Altersarmut wird ebenfalls intensiv in der CDU diskutiert. Sie hat es sich zum Ziel gesetzt, dieses gesellschaftliche Problem zu bekämpfen, dies bedeutet neue Sicherheit für die Menschen. Insbesondere bei der Altersvorsorge setzen wir uns mit der Problematik auseinander. Wer ein Leben lang Vollzeit gearbeitet hat, muss im Alter eine Rente oberhalb der Armutsgrenze haben. Der Staat hat, ähnlich wie bei den tariflichen Mindestlöhnen, für ein gerechtes Mindesteinkommen zu sorgen.

Weiterhin fragen Sie, warum bei Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II so wenig in die Rentenkasse eingezahlt wird. Dazu möchte ich Ihnen gerne entgegnen, dass überhaupt zum ersten Mal Teile des Arbeitslosengeldes in die Sozialversicherungen eingezahlt werden. Das bedeutet, dass ein Empfänger von Arbeitslosengeld II renten-, kranken- und pflegeversichert ist, was einen großen Fortschritt zu früheren Regelungen bei Sozialhilfeempfängern darstellt.

Abschließend möchte ich noch auf Ihre Anregung bezüglich der Definition des Handelsvertreters nach § 84 HGB einen Hinweis geben. Die in diesem Gesetz festgelegte Definition wurde bewusst so gewählt und ist auf seine Unabhängigkeit gerichtet. Ein Verbot, Neulinge auf reiner Provisionsbasis zu beschäftigen, stellt einen großen Eingriff die unternehmerische Freiheit dar und kann daher nicht unterstützt werden. Denn Provisionen bieten Chancen auf ein hohes Einkommen, die Risiken sind aber nicht zu übersehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Antworten weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Klaus-Peter Flosbach