Frage an Klaus-Peter Flosbach von HANS P. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Flosbach,
SIE HABEN DER DIÄTENERHÖHUNG ZUGESTIMMT!
Zahlen des Bundesarbeitsministeriums belegen, dass Arbeitnehmer in Deutschland netto kaum mehr verdienen als vor 20 Jahren. Grund sind vor allem Steuern und Abgaben. Warum halten sich unsere Volksvertreter bei ihren Diäten nicht an die Nettolöhne als Maßstab? An Diäten 1989 gab es 4000 € und heute schon 7000 €. Das ist eine Steigerung von 75%, und die nächste Erhöhung um fast 10% ist schon beschlossen. Wie können Sie mir das erklären?
Sehr geehrter Herr Peter,
Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.
Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes Rechnung tragen. Abgeordnete im Deutschen Bundestag sind Gesetzgeber. Außerdem soll die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleistet sein.
Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung blieb zwischenzeitlich jedoch hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen um etwa 12% zurück; dies waren ca. 900 €.
Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. Die Schere zwischen der Abgeordnetenentschädigung und anderen Einkommensgrößen war seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die jetzt erfolgte Anhebung der Diäten zum 01. Januar 2008 ist die erste Erhöhung seit fünf Jahren.
Der bisher entstandene Rückstand wird in zwei Schritten ausgeglichen. Die Abgeordnetenentschädigung wird zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen („Weihnachtsgeld“) für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie sind nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Die Entschädigung wird nur noch angehoben, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach