Frage an Klaus-Peter Flosbach von Wolfgang W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Flosbach,
seit einiger Zeit beschäftigt mich das Alterseinkünftegesetz und die erheblichen Nachteile wegen Arbeitslosigkeit, Hartz IV- Zeiten oder Jahre ohne Sozialleistungen, da die Schongrenzen überschritten wurden.
Im Jahr 2014 kann ich nach jetzigem Recht abschlagsfrei in Rente gehen. Demnach müßten meine Renten dann mit 70% versteuert werden (%-Satz für das Jahr nach Rentenbeginn) . Da ich ab 2005 in einer Beschäftigungsgesellschaft eingegliedert wurde (Restrukturierung meiner Firma), danach arbeitslos wurde und dann bis zu meinem Rentenbeginn keine Sozialleistungen mehr bekomme, da ich das Schonvermögen überschreite und von meinem Ersparten leben muß, kann ich keine Rentenversicherungsbeiträge, soweit ich bis dahin keine Stelle mehr antreten kann, in der Erwerbsphase gegenrechnen. Dadurch sehe ich mich, zusätzlich zu den Hartz IV-Gesetzen, überproportional benachteiligt. Meines Erachtens wird der Ertragsanteil der Renten damit doppelt besteuert und verstößt außerdem gegen das Gleichbehandlungsgesetz, da ich in diesem Fall mit den Altrentnern bis 2004 verglichen werden müßte.
Gleichzeitig habe ich noch eine Frage. Ich habe erfahren, daß Hartz IV-Empfänger ab 60 Jahre evtl. in Zwangsrente mit den vollen Abschlägen gehen müssen. Gilt das auch für Arbeitslose, die aufgrund des Schonvermögens keine Hartz IV-Leistungen und für Arbeitslose, die nur noch einige Zeit Arbeitslosengeld I erhalten?
Für eine Beantwortung bedanke ich mich bereits jetzt.
Wolfgang Wien
Sehr geehrter Herr Wien,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich empfehle ich Ihnen, eine individuelle Rentenberatung in Anspruch zu nehmen. Diese ist möglich bei der Deutschen Rentenversicherung,
Singerbrinkstraße 41, in Gummersbach.
Telefonische Terminvereinbarung: 02261/805-01
Montag von 7.30-15.00 Uhr
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Per Post sende ich Ihnen weitere Informationen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach MdB