Frage an Klaus-Peter Flosbach von Helmut G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Flosbach,
die "Bahn" soll nach dem Willen von Herrn Mehdorn und Herrn Tiefensee privatisiert werden. Umfragen zufolge sind über 70% der Bundesbürger gegen diese Privatisierungspläne. Da auch Ihre Stimme demnächst im Bundestag dazu gefragt ist, wäre es für uns Bürger von großen Interesse zu erfahren, wie Sie stellvertretend für uns abstimmen wollen. In diesem Zusammenhang verweise ich ausdrücklich auf unser Grundgesetz Art. 87 e, insbesondere auf Abs. (4). Weiterhin erinnere ich an die Erfahrungen, die die Briten mit Ihrer Bahnprivatisierung gemacht haben!
Frage also: Würden Sie der Fassung der Bahnprivatisierung, wie sie jetzt vom Kabinet beschlossen wurde heute ohne wenn und aber zustimmen?
Mit freundlichem Gruß
Bürger Gebske
Sehr geehrter Herr Gebske,
ich würde der jetzigen Gesetzesfassung nicht zustimmen, denn es besteht noch großer Änderungsbedarf. Die wichtigsten Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion lauten aktuell wie folgt:
1. Die Infrastrukturverantwortung des Staates muss im Gesetzentwurf gestärkt werden. Der Bund muss für die vom Gesetzgeber beschlossenen vordringlichen Bedarfsplanmaßnahmen ein Durchsetzungsrecht erhalten, um Konflikte zwischen der Infrastrukturverantwortung des Staates und den betriebswirtschaftlichen Interessen der DB AG einerseits sowie ihrer Wettbewerber andererseits zu verhindern.
2. Vor Verabschiedung des Gesetzes muss eine unterschriftsreife Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) dem Deutschen Bundestag vorliegen. Vor der materiellen Privatisierung muss ein einjähriger Testlauf für die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) im Echtbetrieb erfolgen und gegebenenfalls an die Erfahrungen angepasst werden.
3. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Laufzeit des Bewirtschaftungszeitraums und der Sicherungsübertragung von 18 Jahren ist zu lang und muss verkürzt werden.
4. Dem Gesetzgeber dürfen keinerlei Vorgaben gemacht werden, wie er nach Ablauf des Bewirtschaftungszeitraums mit seinem Eigentum verfährt. Deswegen sind die in Art. 2 § 5 des Gesetzentwurfs enthaltenen Handlungsalternativen ersatzlos zu streichen.
5. Für mehr Wettbewerb auf der Schiene müssen die Rechte der Regulierungsbehörde verstärkt werden. Die Bundesnetzagentur muss in der Lage sein, Trassenentgelte zu verhindern, die einseitig die Wettbewerber der DB AG belasten. Auch sollte eine Anreizregulierung, ähnlich wie im Bereich der Telekommunikation, eingeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach MdB