Frage an Klaus-Peter Flosbach von Helmut G. bezüglich Wirtschaft
Hallo Herr Flosbach,
Sie haben o.g "Reform" zugestimmt. Welche nennenswerten Vorteile ergeben sich in Zukunft für mittelständige und kleine Unternehmen?
Gruß Helmut Gebske
Sehr geehrter Herr Gebske,
am 25. Mail 2007 wurde im Deutschen Bundestag die Unternehmensteuerreform verabschiedet und somit ein zentrales Vorhaben der großen Koalition erfolgreich umgesetzt. Mit der zu erwartenden Zustimmung des Bundesrates wird die Unternehmensteuerreform zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.
Gerade die mittelständische Wirtschaft, also die kleinen und mittelständischen Betriebe (etwa 900 000 GmbHs) gehören zu den Gewinnern dieser Reform. Zum einen profitieren sie von den massiven Steuersatzsenkungen. Die steuerliche Gesamtbelastung von Kapital- und von Personengesellschaften wird auf ca. 30 Prozent reduziert. Dabei erreichen die steuerlichen Rahmenbedingungen in Deutschland wieder ein international wettbewerbsfähiges Niveau, was besonders die mittelständische Wirtschaft bestärkt und eine Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer vermeiden wird. Zum anderen werden durch die Einführung einer Freigrenze von 1 Mio. Euro bei der Zinsschranke und der Einführung eines Freibetrages von 100.000 Euro bei den Gewerbesteuerhinzurechnungen viele mittelständische Betriebe von den Gegenfinanzierungsmaßnahmen ausgeschlossen und so entlastet. Diese Einschätzung wird auch von zahlreichen Experten, so beispielsweise das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), geteilt.
Weiterhin wird für kleine und mittlere Personenunternehmen die bisherige Ansparrücklage zu einem Investitionsabzugsbetrag ausgebaut und somit weitere Investitionen und Schaffung neuer Arbeitsplätze erleichtert. Bei Einhaltung bestimmter Größenmerkmale wird ein maximaler Abzugsbetrag von 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs-/Herstellkosten gewährt. Gegenüber geltendem Recht wird der Rücklagenhöchstbetrag um rund 30 Prozent von derzeit 154.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht. Die Ausweitung dieser Regelung auf Betriebsvermögen wurde vom Koalitionspartner nicht mitgetragen.
Außerdem wird künftig auch die Anschaffung eines gebrauchten Wirtschaftgutes erfasst, und weitere Sonderabschreibungen nach §7g EStG sind nun möglich.
Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurden also attraktive steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen, so dass gerade die mittelständische Wirtschaft zu den Gewinnern gehört. Ich hoffe Ihnen mit dieser kurzen Darstellung die Vorteile für mittelständische und kleine Unternehmen näher gebracht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach