Frage an Klaus-Peter Flosbach von Roland H. bezüglich Staat und Verwaltung
Herr Flosbach,
Gruß zuvor!
Sie sind in einige Aufsichtsgremien usw., also ein vielbeschäftigter Angeordneter.
Vor einigen Monaten meldete ich Ihnen Erkenntnisse über massive Probleme einer der von Ihnen beaufsichtigten Häuser, in dem ich leitende Funktion hatte.
Leider verwiesen Sie mich mit Hinweis auf die angespannte Lage auf den Bundesrechnungshof, an den ich mich ja wenden könne.
Frage:
Wieviel Zeit rechnen Sie für Vor- und Nachbereitung von Sitzungen als Verwaltungsrat ein?
Verhalten Sie sich als Aufsichtsrat/Verwaltungsrat immer so abweisend, wenn Ihnen evtl. unerwünschte Erkennntnisse über den von Ihren evtl. Parteifreunden geleiteten Bereich zukommen?
Sehr geehrter Herr Heuermann,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich muss Ihnen jedoch mitteilen, dass ich in keinerlei Aufsichts- oder Verwaltungsräten sitze.
Falls Sie sich auf meine Mitgliedschaft im parlamentarischen Kontrollgremium gemäß § 10a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes und § 16 des Restrukturierungsfondsgesetzes ("Finanzmarktgremium") beziehen, so kann ich nur darauf verweisen, dass dieses Gremium laut § 10a Absatz 3 des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes geheim tagt und die Mitglieder des Gremiums "zur Geheimhaltung aller Angelegenheiten" verpflichtet sind, "die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind".
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach
Sehr geehrter Herr Heuermann,
ich möchte der Richtigkeit halber ergänzen, dass ich am 21.02.2011 in den Verwaltungsrat der BaFin bestellt wurde.