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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von Hermann B. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Hermann B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Flossbach,

auf Grund eines Zeitungsartikels in der Bergischen Morgenpost wurde ich aufmerksam, dass ein Gesetz im Bundesrat zur Abstimmung kommt, dass alle Lebensversicherung die ab 2013 zur Auszahlung kommen, betrifft.
Dies Gesetz hat zur Folge, dass erhebliche Verluste bei der Auszahlung der Lebensversicherung von den Versicherten in Kauf zu nehmen sind. Die Auszahlungsverluste belaufen sich in einer Größenordnung von 8% bis 15 % in ungünstigen Fällen bis 20 %. In meinem Fall sind es ca. 6.000 €.
Somit ergibt sich, dass all die Versicherten, die über 20, 30, 40 und mehr Jahre in eine Lebensversicherung eingezahlt haben und für das Alter vorgesorgt haben, zur Kasse gebeten werden. Sie alle sollen für eventuelle zukünftige Probleme der Versicherungen bezahlen.
Es soll keine Übergangsfristen für bestehende Verträge geben, und der Versicherte kann sich gegen den Rückgriff nicht wehren. Das kann doch nicht richtig sein.
Für mich entsteht der Eindruck, dass dieser Gesetzentwurf ganz massiv von der Versicherungswirtschaft geschrieben wurde (Lobbyismus).
Zum Glück ist es den Vertretern einiger Bundesländer im Bundesrat aufgefallen, dass dieser Gesetzesentwurf einseitig zu Lasten der Versicherten geht und der Entwurf wurde in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Jetzt ist darauf zu achten, dass die Interessen der Versicherten gewahrt werden.
Ich frage mich, was hat ein Gesetz für den Zahlungsverkehr mit der Auszahlung von Lebensversicherungen zu tun hat?
Wie konnte ein Gesetzentwurf, der die Versicherten gegenüber den Versicherungen so stark benachteiligt überhaupt entstehen?
Herr Flossbach, wie wird sichergestellt, dass dieser Gesetzentwurf, der die Versicherungen klar bevorzugt, abgeändert wird. Damit die Versicherten die seit Jahrzehnten in ihre private Altersversorgung eingezahlt haben nicht um die Früchte ihrer Arbeit gebracht werden.
Für eine Antwort vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Bucks

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Antwort ausstehend von Klaus-Peter Flosbach
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