Frage an Klaus-Peter Flosbach von Dieter F. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Flosbach,
ich wende mich an Sie, weil ich davon ausgehe, dass Sie finanzpolitischer Sprecher der CDU sind und sich als solcher mit der ESM-Thematik intensiv beschäftigen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie meine Fragen an einen/eine CDU-Kollegen/-Kollegin weiterzureichen, welcher/welche die Fragen beantworten kann.
Die Presse (u.a. FOCUS v. 31.07.12) gibt in jüngster Zeit häufig folgende Hinweise:
"Das Bundesfinanzministerium sprach sich erneut strikt gegen eine Banklizenz für den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM aus ........ Die Regularien des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) sehen keine Banklizenz vor, mit der eine Refinanzierung bei der Europäischen Zentralbank möglich wäre,......."
Hierzu einige Fragen.
Warum hat man den ESM ausdrücklich von der Zulassungs- und Lizenzierungspflicht für Kreditinstitute usw. befreit, wenn man nunmehr gegen eine Banklizenz für den ESM ist?
Wenn man gewollt hätte, dass der ESM nicht als Bank tätig werden soll, wäre dann ein entsprechendes Verbot oder ein entsprechender Hinweis (z.B. der ESM erhält keine Lizenzierung und darf nicht als Bank agieren) nicht zwingend gewesen?
Wurde mit der Befreiung von der Zulassungs- und Lizenzierungspflicht nicht ausdrücklich auf eine Banklizenz verzichtet und gilt diese Befreiung nicht gerade dann, wenn sich der ESM als Bank betätigt?
Was für einen Sinn hätte die Befreiung von der Zulassungs- und Lizenzierungspflicht wenn für den ESM eine Betätigung als Bank ausgeschlossen wäre?
Hat nach der Befreiung des ESM von der Lizenzierungspflicht, eine nachträgliche Äusserung für oder gegen eine Banklizenz irgendeine Bedeutung?
Würden Sie die Aussage "eine Tätigkeit sei nicht vorgesehen" mit der Aussage "man befreit von einer Voraussetzung für eine Tätigkeit" gleichsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Fritsch
Sehr geehrter Herr Fritsch,
ich danke Ihnen für Ihre interessante Frage bezüglich einer möglichen Banklizenz für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Die aktuelle Diskussion über die angeblich schon vorhandene Banklizenz ist irreführend: Die Bestimmung des ESM-Vertrages, wonach der ESM von einer nationalen Zulassungs- und Lizenzierungspflicht befreit ist, ist eine Standardvorschrift. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass der ESM eine durch völkerrechtlichen Vertrag gegründete internationale Finanzinstitution ist, die typischerweise nicht nationalen Vorschriften wie den nationalen Bankengesetzen und der nationalen Bankenaufsicht unterliegen. So bedarf der ESM etwa keiner Lizenz, um Kredite an ESM-Mitglieder vergeben zu können. Der ESM ist als internationale Finanzinstitution konzipiert. Er darf Kredite vergeben und auf dem Kapitalmarkt Anleihen begeben. Da der ESM eben keine Bank ist, kann er sich auch nicht bei der Europäischen Zentralbank refinanzieren. Das Bundesfinanzministerium hat nochmals bestätigt, dass keine Banklizenz vorliegt (Link des Bundesfinanzministeriums: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Interviews/2012/2012-08-03-kampeter-esm.html ).
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach MdB