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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von Felix S. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Felix S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Flosbach!

Das höchste Menschenrecht ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit von der Zeugung bis zum Tod. Nach dem Urteil unseres Verfassungsgerichtes sind Abtreibungen zwar rechtswidrig, sie können aber straffrei bleiben, wenn der Staat alles ihm mögliche tut, dass das Bewusstsein für die Schutzwürdigkeit des ungeborenen Lebens zunimmt und dadurch die Zahl der Abtreibungen zurück geht. Nur unter dieser Prämisse hat das Gericht die Fristenlösung mit Pflichtberatung zugelassen.

Ich wollte durch die Wahl meiner Krankenkasse ein Zeichen setzen gegen die rechtswidrige Abtreibung und musste jetzt erfahren, dass die BKK IHV die Kooperation mit ProLife- Deutschland eingestellt hat: http://www.gloria.tv/?media=310576

Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit! Warum dürfen dann die Menschen, die die Abtreibung ablehnen, sich nicht in einer Krankenkasse oder einer Gemeinschaft innerhalb einer Kasse zusammen schließen, wo wegen dem freiwilligen Verzicht auf Abtreibungen keine Folgekosten dieser Beendigung von menschlichen Leben auftreten?

Werden Sie das im Bundestag und in der Fraktion zur Sprache bringen?

Adenauer hat das Modell der Rentenversicherung nur zur Hälfte umgesetzt und auf die Kinderrente verzichtet, die erst zur vollen Generationengerechtigkeit führt. Wie stehen Sie dazu, alle Leistungen an die Familie in einem steuer- und rentenwirksamen Erziehungeghalt zu bündeln?

Denn solange dieser Fehler der Renetnversicherung nicht behoben wird, das Kindererziehung nur Kosten und Rentenkürzung bringt, während kinderlose Erwerbsarbeit künftig die höchsten Renten bringt, wird das weiter zum Kindermangel, zur Kinderarmut und zu mehr Abtreibungen beitragen. http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Rentenversicherung_(Deutschland)#Umlagefinanzierung

Mit bestem Gruß, Felix Staratschek

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Antwort ausstehend von Klaus-Peter Flosbach
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