Frage an Klaus-Peter Flosbach von Andreas T. bezüglich Familie
Sehr geehrte Herr Flosbach,
ich freue mich, dass Sie an vielen Stellen auf die Fragen hier eingegangen und diese kompetent beantwortet haben.
Im Zuge der Diskussion um das Betreuungsgeld, welches auch in der Union umstritten zu sein scheint (vgl. beispielsweise den Spiegel Artikel http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,797137,00.html ), würde ich gerne von Ihnen wissen wie Sie sich dazu positionieren und in die Debatte einbringen?
Insbesondere interessiert mich dabei Ihre Einstellung zu der Stellungnahme des Famillien e.V. zu dem Betreuungsgeld ( http://www.institut-bindung.de/pdfs/FNW-Stellungnahme.pdf ).
Meine Frau ist als Erzieherin tätig und erlebt täglich (was Studien längst erkannt haben), dass im "Kleinkindalter (...) die Erziehung durch die eigenen Eltern im Hinblick auf die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes der Betreuung in Gruppentageseinrichtungen signifikant überlegen [ist]." (Zitat aus der Stellungnahme des Familien e.V.)
Daher ist es meiner Meinung nach existenziell, dass Familien hier tatsächlich eine ebenfalls staatlich geförderte Wahlmöglichkeit haben. In der Stellungnahme wird es wie folgt formuliert:
"Mit dem Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen ist der Staat der einen Verpflichtung nachgekommen, die sich an den jeweiligen Individualinteressen der Eltern (Aufnahme von Erwerbstätigkeit) orientiert. Die Umsetzung der anderen Verpflichtung, nämlich dafür Sorge zu tragen, dass Eltern zugunsten einer positiven Entwicklung ihrer Kinder auf eigene Erwerbsarbeit verzichten können, steht bislang aus."
Wie setzen Sie sich in dieser Frage für die Familien ein?
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Herr Trebusch,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich bin dafür, den Eltern selber die Wahl zu lassen, ob sie ihr Kind in eine Kinderbetreuung geben oder zu Hause erziehen. Bei beiden Möglichkeiten sollte der Staat die Familie nach Kräften unterstützen.
In unserem Koalitionsvertrag heißt es dazu treffend:
„Eltern sollen die Wahlfreiheit haben, Familienleben und Erwerbstätigkeit nach ihren Wünschen zu gestalten. Alle, die Kinder erziehen, erbringen eine Leistung für die ganze Gesellschaft und verdienen daher deren besondere Anerkennung. Förderinstrumente sollen direkt in der Lebenswirklichkeit von Familien ansetzen.“
Ich halte es deshalb für richtig, wenn es auch eine staatliche Leistung für den Fall gibt, dass das Kind zu Hause von einem Elternteil betreut wird. Die christlich-liberale Koalition hat deshalb vor, ab dem Jahr 2013 als zusätzliche Anerkennungs- und Unterstützungsleistung ein Betreuungsgeld in Höhe von zunächst 100 Euro für das 2. und ab dem Jahr 2014 in Höhe von 150 Euro für das 2. und 3. Lebensjahr des Kindes einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach