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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von Rolf S. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Rolf S. bezüglich Recht

Bei Welt Online steht: Zitat "Die Union arbeitet an einer weiteren Gesetzesverschärfung für Steuersünder. Sie macht Druck auf die FDP, einen Strafzins bei Selbstanzeigen einzuführen. „Wenn ein solcher Zuschlag verfassungsfest möglich ist, dann machen wir das“, sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, „Welt Online“. Er plädiert für einen Zuschlag von fünf Prozent auf das Schwarzgeld. „Wir wollen, dass Steuerhinterzieher wirtschaftlich stärker belastet werden als Steuerzahler, die lediglich verspätet ihre Steuer zahlen.“ " Zitat Ende

Quelle: http://www.welt.de/politik/deutschland/article12463960/Union-plant-Strafzins-fuer-Steuersuender.html

Sehr geehrter Herr Flosbach,

plädieren Sie auch für einen Strafzuschlag von fünf Prozent bei Parteispendenbetrügereien und schwarzen Parteikassen?

Was halten Sie von einem Zuschlag von fünf Prozent an Strafzahlungen für Verantwortliche, die Steuergelder verschwenden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

jedes strafbare Verhalten muss ohne Ansehen der Person auch angemessen bestraft werden. Dieser rechtsstaatliche Grundsatz ist ein gesellschaftlicher Konsens, den es zu bewahren gilt. Deshalb steht es auch außer Frage, dass gegebenenfalls strafrechtlich sanktioniertes Verhalten auch in den von Ihnen genannten Bereichen konsequent verfolgt und auch bestraft werden muss. Daran möchte ich auch mit der Forderung nach einem extra Zuschlag, den die Union als Konsequenz nach der Flut von Selbstanzeigen nach Auftauchen der Steuersünder-CDs erhoben hat, auch in keiner Weise rütteln. Ich halte einen solchen Zuschlag neben generalpräventiven Erwägungen auch deshalb für richtig, weil ich es auch für ein Gebot der Steuergerechtigkeit halte, dass hier die Nachzahlung eines Steuerhinterziehers nicht ebenso nur mit sechs Prozent verzinst werden sollte wie die Nachzahlung eines ehrlichen Steuerzahlers. Ich meine schon, dass diese steuerspezifische Besonderheit hier diesen Zuschlag rechtfertigt und würde mich freuen, wenn ich Sie mit den obigen Ausführungen von meinem Standpunkt überzeugen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Flosbach MdB