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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von Arend S. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Arend S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Flosbach,

was unternimmt der Gesetzgeber um zu verhindern, dass Banken wie die HRE, die ihr Fortbestehen der Unterstützung des Steuerzahlers verdanken, nun schon wieder Boni an ihre Beschäftigten auszahlen?

Mit freundlichen Grüßen

Arend Stadtlander

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stadtlander,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Lassen Sie mich vorab ein paar Worte zur Rettung deutscher Banken, insbesondere der Hypo Real Estate (HRE), sagen. Grade zu deren Rettung gab es keine Alternative. Insbesondere die weitreichenden Verflechtungen der HRE mit den internationalen Finanzmärkten hätten in Deutschland zu einer bedrohlichen Entwicklung der Finanzkrise geführt. Nach dem Niedergang von Lehman Brothers in den USA hätte eine Insolvenz der HRE zu dramatischen Entwicklungen im Finanzsystem geführt. Es wäre auch zu schwerwiegende Schäden bei der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland gekommen. Dies galt es unbedingt zu verhindern.

Um Gehaltsexzesse und übermäßige Zahlungen von Boni bzw. variablen Gehaltsbestandteilen in Zukunft zu verhindern, hat der Deutsche Bundestag diese Woche das so genannte Restrukturierungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz beinhaltet die bereits zu Beginn dieses Jahres beschlossenen Eckpunkte zur Bankenrestrukturierung und Finanzmarktregulierung. Es regelt zum einen erstmals die Insolvenzmöglichkeit bei Banken in einem Stufenplan und führt zum anderen einen Rettungsfonds für notleidende Banken ein. Das Gesetz beinhaltet aber zusätzlich auch Regelungen zu Gehaltszahlungen an alle Mitarbeiter eines Kreditinstitutes.

Grundsätzlich kann in bestehende Vereinbarungen zu Gehalts- und Bonuszahlungen aus arbeitsrechtlichen und vertraglichen Gründen nicht ohne weiteres eingegriffen werden. Ist eine Bank oder ein Geldinstitut allerdings in einer Krisensituation und nimmt den gesetzlichen Rettungsplan in Anspruch, gelten fortan Beschränkungen bei den Gehaltszahlungen. Ist der Rettungs- bzw. Restrukturierungsfonds zu mindestens 75 Prozent (direkt oder indirekt über Tochtergesellschaften) an der Bank bzw. am Geldinstitut beteiligt, so darf die monetäre Vergütung aller Mitarbeiter jeweils 500.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Variable Vergütungen sind auch nicht mehr zulässig.

Liegt die Beteiligung des Restrukturierungsfonds unter 75 Prozent, so kann es Ausnahmen davon geben. Die Obergrenze von 500.000 Euro darf beispielsweise überschritten werden, falls das notleidende Kreditinstitut mindestens die Hälfte der in Anspruch genommenen Hilfen aus dem Fonds zurückgezahlt hat. Weitere Ausnahmen gibt es ebenfalls bei tarifvertraglichen Vereinbarungen. Ergänzend kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) grundsätzlich variable Vergütungen bei notleidenden Kreditinstituten untersagen (Ausnahmen wieder bei tarifvertraglichen Vereinbarungen).

Das Restrukturierungsgesetz stellt also ein umfassendes und wirkungsvolles Instrumentarium zur Verfügung, mit dem unter Vermeidung von Enteignungen die Schieflage eines Kreditinstitutes ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems bewältigt werden kann. Zudem wird dafür Sorge getragen wird, dass damit bei diesen Instituten Gehaltsexzesse und übermäßige Zahlungen vermieden werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage zufriedenstellend beantworten und stehe für Ihre Rückfragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach MdB