Frage an Klaus-Peter Flosbach von Wolfgang B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Flosbach,
ich habe eine Frage. Warum setzt die CDU/CSU nicht mehr für Hörbehinderten ein? Ich bin hörbehindert und Untertitel im Fernsehen oder auf DVD angewiesen. Leider gibt es hierzu noch kein Gesetz, welches vorschreibt daß Untertitel im Fernsehen oder auf DVD verpflichtet sind. In anderen Ländern wie in USA oder England ist solche längst vorgeschrieben, doch in Deutschland ist von solchem Gesetz weit in Ferne. Versprechungen gingen bisher immer leer aus und das schon fast seit 20 Jahren. Antidiskriminierungsgesetz (ADG) wurde von CDU/CSU klar abgesagt. Ich kann die Absage schon zum Teil verstehen, aber für Behinderten habe ich kein Verständnis auf Absage. Wenn man selbst einmal betroffen ist, dann versteht man besser.
Dazu gibt es auch eine informative Internetseite:
www.taubenschlag.de/untertitel
Über Ihre Antwort würde mich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bladt
Sehr geehrter Herr Bladt,
vielen Dank für Ihre Frage!
Vorab möchte ich erwähnen, dass sich die Union in der laufenden Wahlperiode auch für die Belange von schwerhörigen oder gehörlosen Menschen stark gemacht hat. In der Kleinen Anfrage „Früherkennung und Frühförderung hörgeschädigter Kinder“ hat sich die Union für die Einführung eines flächendeckenden Neugeborenenhörscreenings sowie eine zeitnahe und methodenoffene Frühförderung der betroffenen Kinder eingesetzt. Jedes Kind soll so früh wie möglich die Förderung erhalten, die es für seine weitere Entwicklung braucht. Im Vorfeld der Kleinen Anfrage hat sich die Fraktion auch Kontakt mit verschiedenen Betroffenen- und Angehörigenverbänden schwerhöriger und gehörloser Menschen eingesetzt.
Es ist nicht nur mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl im Interesse der Union, dass auch hörgeschädigte Menschen die politische Berichterstattung im Fernsehen mitverfolgen können, zumal der Zugang zum Medium Fernsehen für diesen Personenkreis eine wichtige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bedeutet. Wir werden uns deshalb auch in Zukunft im Dialog mit den Fernsehsendern dafür einsetzen, dass im Rahmen des technisch und finanziell Realisierbaren möglichst viele und insbesondere politische Sendungen mit Untertiteln unterlegt oder mit der Gebärdensprache verständlich gemacht werden.
Bereits während des 18. Parteitages vom 5. bis zum 6. Dezember in Düsseldorf wurde durch die CDU einen Service zur Integration und Information von Menschen mit Behinderungen angeboten. Erstmals bei einem CDU-Parteitag übersetzen an diesem Tag Gebärdendolmetscher Reden und Diskussionsbeiträge in die Deutsche Gebärdensprache.
Gerade ARD und ZDF sind sehr bemüht, den Anliegen der Gehörgeschädigten gerecht zu werden. In den letzten Jahren konnten deutliche Verbesserungen erzielt werden. So sind beispielsweise beim ZDF im vergangenen Jahr 97.469 Sendeminuten untertitelt worden. 1999 waren es noch 37.000 Sendeminuten.
Das ZDF plant sowohl Live-Untertitelungen der Sendungen zur Wahl einschließlich des Kandidatenduells als auch sämtlicher Wahlsendungen am 18. September. Regelmäßig erfolgt zudem eine Untertitelung der Nachrichtensendungen sowie der ZDF Spezial Sendungen, um nur beispielhaft die Anstrengungen in diesem Bereich zu dokumentieren.
Grundsätzlich müssen die Fernsehanstalten darüber entscheiden, ob ein Gebärdensprachdolmetscher zum Einsatz kommt. Die Union unterstützt jedoch das Interesse der Hörbehinderten und wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einsetzen.
Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich dafür ein, die Interessen behinderter Menschen auf ein menschenwürdiges diskriminierungsfreies Leben zu sichern. Dieses Benachteiligungsverbot ist im Grundgesetz, Artikel 3 Absatz 3 verankert. Es ist selbstverständlich, dass sich eine Gesellschaft Regeln gibt, die deutlich machen, dass negative Diskriminierung gegen die Würde eines jeden Menschen geht und geahndet werden muss. Experten haben jedoch in der Anhörung am 7. März 2005 deutlich gemacht, dass durch ein pauschales Benachteiligungsverbot, wie es im Gesetz zur Umsetzung von europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien (Antidiskriminierungsgesetz - ADG) vorgesehen ist, mögliche Benachteiligungen behinderter Menschen nicht verhindert werden können. Stattdessen wurde vorgeschlagen, die Situation behinderter Menschen durch eine Verbesserung und Erweiterung der bisher bestehenden 90 Einzelregelungen zum Schutz dieser Personengruppe zu stärken. *
*Das von der Regierung eingebrachte ADG geht weit über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinaus, die in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Die dadurch entstehenden bürokratischen Auflagen für Betriebe und Arbeitgeber gefährden Arbeitsplätze. *
*Deshalb muss jedes Gesetz daraufhin geprüft werden, ob es Arbeitsplätze schafft oder gefährdet.* *Das ADG in der jetzigen Form gefährdet Arbeitsplätze, da insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen durch weitere bürokratische Auflagen unnötig belastet werden. Statt die Deregulierung des Arbeitsmarktes voranzutreiben, überschüttet man die Arbeitswelt mit neuen Regelungen. Auch nach Einarbeitung der Änderungsanträge rot-grün geht das ADG weit über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinaus. Ein Beispiel für die hinzukommende Bürokratie ist die Dokumentation von Bewerbungs- und Auswahlverfahren: Ein Arbeitgeber oder ein Vermieter müsste zukünftig dokumentieren, aus welchen Gründen er einen Bewerber ausgewählt oder abgelehnt hat, um im Fall einer Klage über die notwendigen Beweismittel zu verfügen. All diese Dokumente müssen für sechs Monate archiviert werden. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sind damit überfordert. Deshalb hat die CDU/CSU-Fraktion das ADG in der abschließenden Beratung gestoppt und der Bundstag hat das Gesetzt zu recht gestoppt.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach MdB**