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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von Dr. Peter J. S. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Dr. Peter J. S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Flosbach,

Ich wurde neulich von einem meiner Studenten gefragt, wie denn der Ausdruck “systemisch” oder besser “systemische Bank” definiert ist. Leider war es mir bis heute nicht moeglich diese Frage zu beantworten, da Politiker, in der Oeffentlichkeit nur erklaeren, dies muesse von Fall zu Fall geklaert werden. Dies ist natuerlich keine Definition, sondern eher eine Meinung, die jederzeit willkuerlich getroffen werden kann. Da aber gerade mit diesem Ausdruck, nachhaltige Entscheidungen fuer die Zukunft begruendet worden sind, wird es Ihnen ja nicht schwerfallen mir die folgende Frage kurz zu beantworten, da der Ausdruck “systemische Bank” in der Literatur nicht vorkommt.

Wie ist “systemische Bank” definiert und wie grenzt (Kriterien) sich eine systemische Bank von einer “nicht-systemischen” ab?

Ich bedanke fuer die Information

Mit besten Gruessen

Dr. Peter J. Stauvermann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stauvermann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Mail. Der Begriff einer „systemischen“ bzw. einer „systemrelevanten“ Bank ist in der Tat gesetzlich nicht definiert. Er wird jedoch im Rahmen der laufenden Bankenaufsicht gemäß der in Zusammenarbeit zwischen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Deutscher Bundesbank erlassenen Aufsichtsrichtlinie (AufsichtsRL, im Internet unter http://www.bundesbank.de/download/bankenaufsicht/pdf/aufsichtsrichtlinie.pdf ) in Artikel 6 spezifiziert. Die Größe einer Bank, die Intensität der Verflechtung mit anderen inländischen Banken sowie die Verflechtung mit ausländischen Instituten sind demnach Kriterien für die Systemrelevanz. Dazu gehören beispielsweise die Zentralinstitute des Sparkassen- und Genossenschaftssektors. Insbesondere bei diesen Instituten findet eine Intensivierung der Aufsicht seitens der Bundesbank und der BaFin statt, genau Grenzwerte für eine Einstufung gibt es jedoch nicht. Eine besondere Schutzfunktion des Staates gegenüber als „systemrelevant“ eingestuften Banken wird im geltenden Recht nicht ausdrücklich geregelt.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach MdB