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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von Fritz K. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Fritz K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Herr Flosbach,

als langjähriger CDU-Wähler würde ich es nicht verstehen, wenn die Bundesregierung die CD mit den Steuersünder-Daten nicht kaufen würde.
Die kleinen Bürger werden gezwungen, die Zinseinkünfte korrekt zu versteuern und die großen läßt man laufen. Dies darf nicht sein.
Bitte setzt als Regierung ein Signal, dass die geltenden Gesetze für a l l e zu gelten haben.

Bitte machen Sie Ihren Einfluss geltend, dass die Steuersünder-CD gekauft wird und die unrechtmässigen Steuernhinterziehung abgestellt wird.
Wenn dies nicht so wäre, würde dies mein Vertrauen in Sie und in die CDU-Regierung stark erschüttern und Ihre Glaubwürdigkeit wäre verloren!

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Richtung Ihren Kollegen mitteilen würden.

Wie stehen Sie persönlich zu dieser Anglegenheit?

Mit freundlichen Grüßen
Fritz Köhler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Herr Koehler,

habe Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren aktiven Beitrag zur aktuellen politischen Diskussion um die so genannte Steuersünder-CD.

Ich stimme mit Ihnen überein, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt! Dazu stehe nicht nur ich, das ist auch Meinung der gesamten Unionsfraktion im Deutschen Bundestag. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer bekommt Steuern vom Lohn abgezogen. Mit diesen Einnahmen muss der Staat eine umfassende Infrastruktur finanzieren, dazu gehören u. a. Bildung, Straßen und die soziale Sicherheit. Wenn Menschen sich einfach diesem System entziehen und ihre sozialen Pflichten vernachlässigen, so ist das nicht in Ordnung und widerspricht auch der Steuergerechtigkeit. Daher muss in meinen Augen alles getan werden, um Steuerhinterziehung zu verhindern.

Der Kauf der Steuersünder-CD ist allerdings juristisch problematisch. Grundsätzlich darf ein Rechtsstaat nur mit rechtsstaatlichen Mitteln arbeiten. Aus strafrechtlicher Sicht ist allerdings der in der Öffentlichkeit oft angesprochene Vorwurf der Hehlerei falsch. Es ist durchaus üblich, dass von den Strafverfolgungsbehörden im Rahmen ihrer Ermittlungsmaßnahmen Belohnungen, die zur Ergreifung von Tätern führen, ausgesetzt werden. Um nichts anderes handelt es sich bei dem jetzigen Vorgang. Darin etwas Verbotenes zu sehen, geht, nach Rückfrage an unsere Rechtsexperten, an der Sache vorbei. Unabhängig davon sei noch darauf hingewiesen, dass Hehlerei nur mit Sachen, also Gegenständen, möglich ist, nicht aber mit Daten. Aus diesem Grund hat sich auch die Bundesregierung entschieden, die Daten-CD zu kaufen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Flosbach MdB