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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von Orazio M. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Orazio M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Flosbach,

laut dem Art 26 des Grundgesetzes darf Deutschland nur einen Verteidigungskrieg führen. Was verteidigt Deutschland in Afghanistan und am Horn von Afrika? Ist unser Land in Gefahr oder geht es um internationale Interessen? Meine Frage an sie ist, was getan werden muss, um die Menschen in der Politik dafür zur Rechenschaft zu ziehen und sie dementsprechend zu bestrafen, da sie gegen das Grundgesetz verstoßen?
Ich würde mich über eine ehrliche Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Orazio Mauceri

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mauceri,

vielen Dank für Ihre Frage, die mich über Abgeordnetenwatch erreichte.

Die „Operation Enduring Freedom“ dient der umfassenden Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Deutschland beteiligt sich mit Marine-Einheiten am Horn von Afrika. In Afghanistan sind unsere Soldaten nur im Rahmen von ISAF engagiert.

Der ISAF-Einsatz wurde vom UNO-Sicherheitsrat am 20.12.01 einstimmig als Reaktion auf die Anschläge des 11. September beschlossen; zwei Tage später beschloss der Deutsche Bundestag mit breiter Mehrheit (538:35:8) das Mandat zur deutschen Beteiligung an ISAF. Bereits im November 2001 fand die erste Afghanistan-Wiederaufbau-Konferenz auf dem Bonner Petersberg statt.

* Die Sicherheit und Stabilität Afghanistans wirken sich unmittelbar
auf uns aus: Afghanistan darf nicht wieder zu einem gescheiterten
Staat werden, von dem aus Terroristen gegen uns agieren können.

* Der ISAF-Einsatz ist die Reaktion auf die Anschläge des 11.
September: Die Al-Qaida-Terroristen konnten diese durchführen,
weil sie durch die radikal-islamische Gewaltherrschaft der Taliban
geschützt und gefördert wurden.

* Taliban und Al-Qaida sind in Afghanistan weiter aktiv, vor allem
im Süden und in der Grenzregion zu Pakistan. Sie planen weitere
Anschläge gegen den Westen.

* Der ISAF-Einsatz dient unserem Schutz. Der Prozess gegen die
sogenannte „Sauerland“-Gruppe zeigt: Es gibt direkte Verbindungen
zwischen Al-Qaida/Taliban und Terroristen in Deutschland und damit
eine unmittelbare Gefahr für unsere Sicherheit.

* Die Terroristen von Al-Qaida und Taliban sind nicht irregeleitete
Idealisten, die durch Dialog von ihrem Weg abgebracht werden
könnten. Sie sind entschlossene Fanatiker, die wieder ihre
Gewaltherrschaft errichten wollen.

* Ein einseitiger Rückzug der Bundeswehr, wie die Linke ihn fordert,
würde nur den Terroristen in die Hände spielen. Er würde die
Gefahr für Deutschland nicht verringern, sondern im Gegenteil: Die
Terroristen würden sich dadurch nur ermutigt fühlen, Anschläge
gegen unser Land durchzuführen.

* Ein einseitiger Rückzug würde auch den ISAF-Einsatz untergraben.
Damit würden wir unsere NATO-Partner, die mit ihrem Einsatz auch
zu unserer Sicherheit beitragen, im Stich lassen.

* Nur wenn Afghanistan stabiler wird und die Menschen dort vom
Wiederaufbau des Landes profitieren können, wird die afghanische
Regierung sich gegen die Terroristen durchsetzen können. Der
Bundeswehreinsatz und die Wiederaufbauhilfe dienen deshalb auch
unseren Sicherheitsinteressen

Der ISAF-Einsatz ist durch insgesamt elf Resolutionen des UNO-Sicherheitsrats legitimiert, die alle ohne Gegenstimmen verabschiedet wurden: Res. 1386 (20.12.01) setzte ISAF einstimmig ein. Das Mandat wurde seither achtmal verlängert, zuletzt durch Res. 1833 (23.09.08, einstimmig) bis zum 13.10.09.. Res. 1510 (13.10.03) anerkannte einstimmig die Übernahme der ISAF-Führung durch die NATO (seit 11.08.03, auf Bitten der UNO und der afghanischen Regierung) und weitete das Mandatsgebiet auf ganz Afghanistan aus.

Der Einsatz von Truppen zur Terrorbekämpfung im Rahmen der „Operation Enduring Freedom“ (OEF), begonnen am 07.10.01, bezieht sich ebenfalls auf Res. 1386, darüber hinaus auf das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 der UNO-Charta. Deutschland ist daran von Anfang an beteiligt, seit dem 13.11.08 jedoch nur noch durch Marine-Einheiten am Horn von Afrika.
Die Bundeswehr nimmt damit nicht mehr am OEF-Einsatz in Afghanistan teil.

* Der ISAF-Einsatz ist durch elf Resolutionen des
UNO-Sicherheitsrats völkerrechtlich legitimiert . Alle elf wurden
ohne Gegenstimmen verabschiedet - auch mit Stimmen aus Asien,
Afrika und Südamerika.

* Die NATO führt ISAF seit August 2003, auf Bitten der UNO und der
afghanischen Regierung . Für die Führungsübernahme durch die NATO
stimmten u.a. auch Russland, China, Syrien, Angola und Pakistan.

* ISAF ist kein rein westlicher Einsatz: 42 Nationen beteiligen
sich, darunter Jordanien, die Ukraine und die Vereinigte Arabische
Emirate.

* Der Einsatz wird darüber hinaus durch das Selbstverteidigungsrecht
nach Artikel 51 der UNO-Charta gedeckt, auf den sich die
Resolutionen des Sicherheitsrates auch ausdrücklich beziehen.

* Dieses Recht zur Selbstverteidigung kann auch kollektiv
wahrgenommen werden, wie hier durch die NATO nach dem Angriff auf
eines ihrer Mitglieder (Artikel 5 des Nordatlantikvertrages).

* Das Grundgesetz sieht gemäß Artikel 24 die Beteiligung der
Bundeswehr an Maßnahmen der kollektiven Selbstverteidigung der
NATO vor - auch außerhalb des Bündnisgebiets. Das
Bundesverfassungsgericht hat dies 1994 bestätigt. (AWACS-Urteil
vom 12.07.1994.)

* Auch OEF ist völkerrechtlich durch das Selbstverteidigungsrecht
legitimiert .

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Flosbach